Einhaltung der Hilfsfrist, Fahrzeuge außer Dienst

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Daten zur Vorhaltung von Rettungsmitteln an den einzelnen Rettungswache für die Jahre 2017, 2018, 2019 und ggf. Anpassungen für 2020

- Auswertung über die Einhaltung der Hilfsfrist an den einzelnen Standorten für die oben genannten Zeiträume

- Auswertung von Abweichungen der vorgegebenen Vorhaltung durch Fahrzeugausfallzeiten an den einzelnen Standorten, durch z.B. fehlendes Personal, für die oben genannten Zeiträume

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Lange
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dat…
An Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg Details
Von
Sebastian Lange
Betreff
Einhaltung der Hilfsfrist, Fahrzeuge außer Dienst [#168555]
Datum
14. Oktober 2019 14:41
An
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Daten zur Vorhaltung von Rettungsmitteln an den einzelnen Rettungswache für die Jahre 2017, 2018, 2019 und ggf. Anpassungen für 2020 - Auswertung über die Einhaltung der Hilfsfrist an den einzelnen Standorten für die oben genannten Zeiträume - Auswertung von Abweichungen der vorgegebenen Vorhaltung durch Fahrzeugausfallzeiten an den einzelnen Standorten, durch z.B. fehlendes Personal, für die oben genannten Zeiträume Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lange <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Lange << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Hallo Guten Tag Herr Lange, mit Mail vom 15.10.2019 haben Sie um Informationen zu dem Rettungsdienst des Kreises S…
Von
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Betreff
Hallo
Datum
29. Oktober 2019 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Lange, mit Mail vom 15.10.2019 haben Sie um Informationen zu dem Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg gebeten. Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: Zu Ihrer Frage: Daten zur Vorhaltung von Rettungsmitteln an den einzelnen Rettungswache für die Jahre 2017, 2018, 2019 und ggf. Anpassungen für 2020 Vorhaltung im Jahr 2017: Die Vorhaltung im Jahr 2017 beruhte auf den Ergebnissen eines Gutachtens der Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH, Bonn. Neben der hier ausgewiesenen Vorhaltung werden noch 2 rund um die Uhr besetzten Notarztstandorte in Kappeln und Schleswig betrieben. Im Laufe des Jahres 2018 wurde die nachfolgende Bemessung umgesetzt. Kürzlich wurde der voraussichtliche Bedarf an Rettungsmittel für das Jahr 2021gutachterlich ermittelt. Eine Umsetzung wird für das kommende Jahr angestrebt. Das Ergebnis ist nachfolgend aufgeführt. Neben der hier ausgewiesenen Vorhaltung werden noch 2 rund um die Uhr besetzten Notarztstandorte in Kappeln und Schleswig betrieben. Zu Ihrer Frage: Auswertung über die Einhaltung der Hilfsfrist an den einzelnen Standorten für die oben genannten Zeiträume Die Hilfsfrist, die auf Trägerebene ermittelt wird, betrug betrug für den Kreis Schleswig-Flensburg im Jahr 2017 79,7 % und im Jahr 2018 80,1 %. Eine Auswertung erfolgt stets auf Jahresbasis. Daher liegen Angaben für das laufende Jahr nicht vor. Zu Ihrer Frage: Auswertung von Abweichungen der vorgegebenen Vorhaltung durch Fahrzeugausfallzeiten an den einzelnen Standorten, durch z.B. fehlendes Personal, für die oben genannten Zeiträume Fahrzeugausfälle aufgrund von fehlendem Personal gab es nicht. Kurzfristige Ausfälle z. B. aufgrund technischer Defekte, Erkrankung der Fahrzeugbesatzung während des Dienstes etc. wurden nicht ausgewertet. Mit freundlichen Grüßen