Einhaltung der Hilfsfrist, Fahrzeuge außer Dienst

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Zahlen zur Vorhaltung von Rettungsmitteln an den einzelnen Rettungswache für die Jahre 2017, 2018, 2019 und ggf. Anpassungen für 2020

- Auswertung über die Einhaltung der Hilfsfrist an den einzelnen Standorten für die oben genannten Zeiträume

- Auswertung von Abweichungen der vorgegebenen Vorhaltung durch Fahrzeugausfallzeiten an den einzelnen Standorten, durch z.B. fehlendes Personal, für die oben genannten Zeiträume

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • 0 Follower:innen
Sebastian Lange
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Zah…
An Der Landrat des Kreises Nordfriesland Details
Von
Sebastian Lange
Betreff
Einhaltung der Hilfsfrist, Fahrzeuge außer Dienst [#168554]
Datum
14. Oktober 2019 14:38
An
Der Landrat des Kreises Nordfriesland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Zahlen zur Vorhaltung von Rettungsmitteln an den einzelnen Rettungswache für die Jahre 2017, 2018, 2019 und ggf. Anpassungen für 2020 - Auswertung über die Einhaltung der Hilfsfrist an den einzelnen Standorten für die oben genannten Zeiträume - Auswertung von Abweichungen der vorgegebenen Vorhaltung durch Fahrzeugausfallzeiten an den einzelnen Standorten, durch z.B. fehlendes Personal, für die oben genannten Zeiträume Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lange <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Lange << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landrat des Kreises Nordfriesland
Ihre Anfrage zur Rettungsmittelvorhaltung im Kreis Nordfriesland Sehr geehrter Herr Lange, per E-Mail vom 14.10.2…
Von
Der Landrat des Kreises Nordfriesland
Betreff
Ihre Anfrage zur Rettungsmittelvorhaltung im Kreis Nordfriesland
Datum
18. November 2019 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lange, per E-Mail vom 14.10.2019 haben Sie via "Frag den Staat" eine Reihe von Fragen gestellt, die ich Ihnen wie folgt beantworte: 1. Zahlen zur Vorhaltung von Rettungsmitteln an den einzelnen Rettungswachen Die Vorhaltung entnehmen Sie bitte unserer Internetseite, siehe hier: https://rettungsdienst.nordfriesland.de/ Dort finden Sie Informationen zu allen Standorten und zu den dort vorgehaltenen Rettungsmitteln. 2. Auswertung über die Einhaltung der Hilfsfrist an den einzelnen Standorten Das schleswig-holsteinische Rettungsdienstgesetz und seine Nebenbestimmungen sehen keine nach Standorten detaillierte Auswertung zur Einhaltung der Hilfsfrist vor. 3. Auswertung von Abweichungen der vorgegebenen Vorhaltung durch Fahrzeugausfallzeiten an den einzelnen Standorten Das schleswig-holsteinische Rettungsdienstgesetz und seine Nebenbestimmungen sehen keine derartige Erfassung von Fahrzeugausfallzeiten vor. Mit freundlichen Grüßen