Einhaltung der Hilfsfristen im Kreis Plön durch den Rettungsdienst

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um folgende Auskünfte:

a) Wie lange ist die vorgegebene Hilfsfrist für den Rettungsdienst ab Eingang des Notrufs in der IRLS?

b) In welchen Regionen im Kreis Plön wird die Hilfsfrist regelmäßig überschritten (und wie lange)?

c) Welche Ursachen liegen der Nichteinhaltung von Hilfsfristen zugrunde?

d) Konkret für die Stadt Lütjenburg: In wie vielen Fällen kam der aus Stakendorf oder anderen NEF-Standorten nachgeforderte Notarzt nicht innerhalb der Hilfsfrist am Einsatzort an?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2018
  • Frist
    17. März 2018
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um folgende Auskünfte: a) Wie lange…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einhaltung der Hilfsfristen im Kreis Plön durch den Rettungsdienst [#26594]
Datum
15. Februar 2018 00:13
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um folgende Auskünfte: a) Wie lange ist die vorgegebene Hilfsfrist für den Rettungsdienst ab Eingang des Notrufs in der IRLS? b) In welchen Regionen im Kreis Plön wird die Hilfsfrist regelmäßig überschritten (und wie lange)? c) Welche Ursachen liegen der Nichteinhaltung von Hilfsfristen zugrunde? d) Konkret für die Stadt Lütjenburg: In wie vielen Fällen kam der aus Stakendorf oder anderen NEF-Standorten nachgeforderte Notarzt nicht innerhalb der Hilfsfrist am Einsatzort an? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landrat des Kreises Plön
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre vorgenannte Anfrage vom 15.02.2018 beantworte ich Ihnen wie folgt: a) Wie …
Von
Der Landrat des Kreises Plön
Betreff
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012; Ihre E-Mail-Anfrage zur Einhaltung der Hilfsfristen im Kreis Plön durch den Rettungsdienst
Datum
14. März 2018 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre vorgenannte Anfrage vom 15.02.2018 beantworte ich Ihnen wie folgt: a) Wie lange ist die vorgegebene Hilfsfrist für den Rettungsdienst ab Eingang des Notrufs in der IRLS? Die Hilfsfrist für den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein wird über die Durchführungsverordnung vom 22. Oktober 2013 (DVO-RDG) geregelt. In § 7 Absatz 2 heißt es: „Die Standorte der Rettungswachen sind auch unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Kooperation mit benachbarten Trägern des Rettungsdienstes so zu bestimmen, dass jeder ausschließlich über eine Straße erreichbare mögliche Einsatzort mit dem Rettungswagen (RTW) oder mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) in der Regel innerhalb einer Frist von zwölf Minuten nach Eingang der Notfallmeldung bei der Rettungsleitstelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.“ Das bedeutet, dass das erste geeignete Rettungsmittel (RTW oder NEF), üblicherweise der RTW, grundsätzlich, also „in der Regel“ innerhalb von 12 Minuten am Einsatzort sein muss. Nach übereinstimmender Rechtsauffassung gilt die Hilfsfrist „in der Regel“ als eingehalten, wenn in 90 % der Fälle im gesamten Kreisgebiet die 12-Minutenfrist nicht überschritten ist. b) In welchen Regionen im Kreis Plön wird die Hilfsfrist regelmäßig überschritten (und wie lange)? Der Rettungsdienst im Kreis Plön hat im Jahr 2017 einen Hilfsfristerreichungsgrad von 84,8 % erreicht. Dabei sind die einzelnen Rettungsdienstversorgungsbereiche (RWVB) recht unterschiedlich. Diese sind in der nachfolgenden Auswertungstabelle dargestellt. Der Rettungsdienst im Kreis Plön ist im Jahr 2017 in 90 % aller Fälle innerhalb von 13,25 Minuten am Einsatzort gewesen. Rettungsdienstversorgungsbereich Erreichungsgrad Gesamteinsatzzahlen Lütjenburg 77,9 % 1351 Probsteierhagen 84,0 % 3111 Preetz 88,3 % 2813 Plön 86,2 % 1556 Der Kreis Plön hat die Hilfsfristproblematik - vor dem Hintergrund der vorgenannten Werte - immer wieder und bereits seit längerem sehr intensiv in den mehrmals im Jahr stattfindenden Verhandlungen mit den Kostenträgern (Krankenkassen) thematisiert. Zuletzt wurde von den Kostenträgern ein weiteres Fahrzeug bewilligt, welches seit dem 01.03.2018 im Dienst ist. Die dadurch erhoffte Entlastung wird sich natürlich erst für die Zukunft ergeben und an den künftigen Zahlen zum Hilfsfristerreichungsgrad ablesen lassen. Weitere Verhandlungen mit den Kostenträgern stehen selbstverständlich an. Für diese Verhandlungen soll kurzfristig landesweit eine spezielle Software bei den jeweiligen Rettungsdienstträgern zur Analyse und Auswertung der Einsatzdaten eingeführt werden. Dadurch soll eine bessere und schnellere Bedarfsbemessung möglich sein (anstelle bisher benötigter langwieriger Gutachtenerstellungen), deren Ergebnisse auch von den Kostenträgern akzeptiert werden, so dass zusätzlich benötigte Rettungsmittel künftig kurzfristiger beschafft werden können. c) Welche Ursachen liegen der Nichteinhaltung von Hilfsfristen zugrunde? Zum einen haben die enorm zunehmende Wartung und Instandhaltung der Verkehrswege einen enormen Einfluss auf die Eintreffzeiten der Rettungsmittel. Beispielhaft sei auf die Ausbauten der B76 sowie der B202 im Jahr 2017 verwiesen. Zum anderen spielt auch die Entwicklung der Einsatzzahlen eine Rolle. Insbesondere die Krankentransporte, aber auch die Notfallereignisse sind stetig zunehmend. In Schleswig-Holstein wird einheitlich das sog. Mehrzweckfahrzeugsystem angewendet, d. h., die eingesetzten Rettungsmittel werden sowohl für Notfalltransporte als auch für Krankentransporte eingesetzt. Dieses System hat bedauerlicherweise den Nachteil, dass Rettungsmittel mit Krankentransporten zeitgleich zum Notfallereignis gebunden werden. Dadurch entstehen sog. Duplizitätsfälle, in denen mindestens zwei Einsätze für nur ein Rettungsmittel parallel anfallen. Da Notfallrettung selbstverständlich immer Vorrang hat, muss dann ein Rettungsmittel von einer anderen - im Zweifel weiter entfernten - Rettungswache zugeführt werde. Dies führt unweigerlich zu Verzögerungen. Ein Abgehen vom Mehrzweckfahrzeugsystem ist landesweit bisher nicht angedacht. Allerdings soll die og. Software auch dazu dienen, die Duplizitätsfälle lokal zu analysieren, um an den entsprechenden Standorten mehr Rettungsmittelvorhaltestunden (mehr Fahrzeuge und/oder Schichtausweitungen) einzurichten. Des Weiteren ist die Zunahme von Infektionstransporten festzustellen. Die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durch die notwendige Desinfektion ist in solchen Fällen im Vergleich zu „normalen“ Einsätzen wesentlich zeitaufwändiger. Im Zuge der Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten wurden bereits andere, vom Robert-Koch-Institut zugelassene, Desinfektionsmittel eingeführt, bei deren Einsatz eine geringere Einwirkzeit zu beachten ist. Dadurch sind die Fahrzeuge schneller wieder verfügbar. Auch diese Umstellung wird jedoch erst zukünftig zum Tragen kommen. d) Konkret für die Stadt Lütjenburg: In wie vielen Fällen kam der aus Stakendorf oder anderen NEF-Standorten nachgeforderte Notarzt nicht innerhalb der Hilfsfrist am Einsatzort an? In Schleswig-Holstein gibt es keine festgelegte Hilfsfrist für (nachgeforderte) Notärzte. Die Hilfsfrist gilt in Schleswig-Holstein nur für das erste geeignete Rettungsmittel, sh. oben Antwort zu Frage 1. Insofern ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße,

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Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre hilfreichen Ausführungen, meine Frage(n) sind somit …
An Der Landrat des Kreises Plön Details
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012; Ihre E-Mail-Anfrage zur Einhaltung der Hilfsfristen im Kreis Plön durch den Rettungsdienst [#26594]
Datum
14. März 2018 17:07
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre hilfreichen Ausführungen, meine Frage(n) sind somit alle beantwortet. Vielen Dank noch mal und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>