Einhaltung des Arbeitsschutzes bei FFP2-Masken

Das Schreiben mit im Rahmen der Verteilung der FFP2-Masken die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften, welche im Zusammenhang mit FFP2-Masken erläutert und/oder geregelt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Einhaltung des Arbeitsschutzes bei FFP2-Masken [#215887]
Datum
18. März 2021 11:56
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben mit im Rahmen der Verteilung der FFP2-Masken die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften, welche im Zusammenhang mit FFP2-Masken erläutert und/oder geregelt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 215887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215887/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
18. März 2021 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, ein "Schreiben mit im Rahmen der Verteilung der FFP2-Masken die Umsetzung de…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Einhaltung des Arbeitsschutzes bei FFP2-Masken [#215887]
Datum
25. März 2021 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, ein "Schreiben mit im Rahmen der Verteilung der FFP2-Masken die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften, welche im Zusammenhang mit FFP2-Masken erläutert und/oder geregelt werden" liegt im MSB nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> verstehe ich das richtig, dass das Schulministerium, FFP2-Masken verteilt hat ohne …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Einhaltung des Arbeitsschutzes bei FFP2-Masken [#215887]
Datum
27. März 2021 14:08
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> verstehe ich das richtig, dass das Schulministerium, FFP2-Masken verteilt hat ohne den Arbeitsschutz zu Regeln? Die Schulen wurden also weder auf die Angebotsvorsorgen hingewiesen, noch auf die Tragezeitbegrenzungen? Vermutlich wurden dann die Tragezeitbegrenzungen von FFP2-Masken auch nicht eingehalten, denn nach zwei Tagen mit FFP2-Maske muss ein Tag Pause gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 215887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215887/