Einhaltung Infektionsschutz am Albert-Einstein-Gymnasium in Kaarst, Start der Q2 ab KW 17/2020

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (48) sieht die Schulen in der Corona-Krise in den Wochen vor der geplanten schrittweisen Öffnung vor großen Aufgaben. Die CDU-Politikern zum „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Die Schulen überall im Land stehen jetzt vor einer enormen Herausforderung, die schrittweise Öffnung unter strenger Einhaltung der Infektionsschutzregeln zu organisieren.“ Es seien viele komplexe Fragen zu lösen, ohne eine Erhöhung der Infektionsrate zu riskieren.
(Quelle: Bild Zeitung)

Bitte senden Sie mir digital detaillierte Informationen zur Sicherung, Einhaltung und Kontrolle der Infektionsschutzmaßnahmen für das Albert-Einstein-Gymnasium.

Insbesondere:

- Ist der verantwortliche Schulträger (Stadt Kaarst), der Rektor, das Lehrpersonal in der Lage, die erforderlichen Hygienemaßnahmen in kurzer Zeit beleg- und überprüfbar sicherzustellen?
- Gibt es hierzu entsprechende Dienstanweisungen? Falls ja, wird um Überlassung gebeten.
- Wer hat die Maßnahmen festgelegt?
- Welche Qualifikation besitzt diese Person?
- Wer hat die Maßnahmen auf Wirksamkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit überprüft?
- Welche Qualifikation besitzt diese Person?
- Wie wird die Umsetzung und Einhaltung vor Ort (also in den Schulen) von Ihnen kontrolliert?
- Wie regeln, Sie das bestehende Kontaktbeschränkung versus Schüler, Lehrer, Lerngruppen, Pausen, WC-Besuche?
- In welchem Intervall werden die Reinigungen der Flure, Sanitäreinrichtungen, Klassenräume vorgenommen?
- Stellt das Reinigungsintervall den Infektionsschutz sicher?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einhaltung Infektionsschutz am Albert-Einstein-Gymnasium in Kaarst, Start der Q2 ab KW 17/2020 [#184686]
Datum
16. April 2020 07:16
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (48) sieht die Schulen in der Corona-Krise in den Wochen vor der geplanten schrittweisen Öffnung vor großen Aufgaben. Die CDU-Politikern zum „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Die Schulen überall im Land stehen jetzt vor einer enormen Herausforderung, die schrittweise Öffnung unter strenger Einhaltung der Infektionsschutzregeln zu organisieren.“ Es seien viele komplexe Fragen zu lösen, ohne eine Erhöhung der Infektionsrate zu riskieren. (Quelle: Bild Zeitung) Bitte senden Sie mir digital detaillierte Informationen zur Sicherung, Einhaltung und Kontrolle der Infektionsschutzmaßnahmen für das Albert-Einstein-Gymnasium. Insbesondere: - Ist der verantwortliche Schulträger (Stadt Kaarst), der Rektor, das Lehrpersonal in der Lage, die erforderlichen Hygienemaßnahmen in kurzer Zeit beleg- und überprüfbar sicherzustellen? - Gibt es hierzu entsprechende Dienstanweisungen? Falls ja, wird um Überlassung gebeten. - Wer hat die Maßnahmen festgelegt? - Welche Qualifikation besitzt diese Person? - Wer hat die Maßnahmen auf Wirksamkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit überprüft? - Welche Qualifikation besitzt diese Person? - Wie wird die Umsetzung und Einhaltung vor Ort (also in den Schulen) von Ihnen kontrolliert? - Wie regeln, Sie das bestehende Kontaktbeschränkung versus Schüler, Lehrer, Lerngruppen, Pausen, WC-Besuche? - In welchem Intervall werden die Reinigungen der Flure, Sanitäreinrichtungen, Klassenräume vorgenommen? - Stellt das Reinigungsintervall den Infektionsschutz sicher?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184686
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
16. April 2020 07:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#184686] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Inf…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#184686]
Datum
19. Mai 2020 06:57
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Infektionsschutz am Albert-Einstein-Gymnasium in Kaarst, Start der Q2 ab KW 17/2020“ vom 16.04.2020 (#184686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184686

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Empfangsbestätigung [#184686] Sehr geehrteAntragsteller/in da die Erstellung, Umsetzung und Kontrolle der Ein…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#184686]
Datum
25. Mai 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in da die Erstellung, Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung eines Hygieneplanes in der Verantwortung der Schulträger, in Ihrem Fall der Stadt Kaarst, sowie der Schulleitungen liegt, liegen dem MSB Informationen zur Sicherung, Einhaltung und Kontrolle der Infektionsschutzmaßnahmen für das Albert-Einstein-Gymnasium nicht vor. Sämtliche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergangenen Erlasse und weitere Informationen seitens des MSB finden Sie unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw.de/doc… Mit freundlichen Grüßen