Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15

Informationen über die Einhaltung der Mindestanforderungen über die Verpflichtung von Personal gem. ZDv A-2100/15 Nr. 201 c).

1. Sind diese Mindestanforderungen (insbesondere die Verpflichtung der Angehörigen der Geschäftsführung) bei allen derzeit durch Verpflichtungen betroffenen Firmen (siehe meine Anfrage Nummer 33748 Ihr Zeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-16)) erfüllt?
2. Falls nein, bei welchen Firmen nicht?
3. Mit welcher Begründung?
4. Wie wird die Einhaltung der in der ZDv geforderten hierarchischen Top-Down Verpflichtung in Ihrem Haus überwacht/sichergestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15 [#35740]
Datum
11. Januar 2019 14:21
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Einhaltung der Mindestanforderungen über die Verpflichtung von Personal gem. ZDv A-2100/15 Nr. 201 c). 1. Sind diese Mindestanforderungen (insbesondere die Verpflichtung der Angehörigen der Geschäftsführung) bei allen derzeit durch Verpflichtungen betroffenen Firmen (siehe meine Anfrage Nummer 33748 Ihr Zeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-16)) erfüllt? 2. Falls nein, bei welchen Firmen nicht? 3. Mit welcher Begründung? 4. Wie wird die Einhaltung der in der ZDv geforderten hierarchischen Top-Down Verpflichtung in Ihrem Haus überwacht/sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15“…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15 [#35740]
Datum
13. Februar 2019 11:11
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15“ vom 11.01.2019 (#35740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 19-02) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 11. Januar 2019 …
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15 [#35740]
Datum
14. Februar 2019 12:20
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 19-02) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 11. Januar 2019 teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung leider noch andauert. Insofern bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15“…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15 [#35740]
Datum
18. März 2019 10:23
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15“ vom 11.01.2019 (#35740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 19-02) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage vom 18. März 2019…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15 [#35740]
Datum
20. März 2019 14:41
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 19-02) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage vom 18. März 2019 teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage leider noch andauert. Sie werden jedoch spätestens in der 14. Kalenderwoche eine Antwort von mir erhalten. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 19-02) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 11. Januar 2019…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15 [#35740]
Datum
5. April 2019 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 19-02) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 11. Januar 2019 nehme ich wie folgt Stellung: Nummer 201c der ZDv A-2100/15 erläutert, welche Personen nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet werden müssen, die im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für eine Dienststelle der Bundeswehr tätig sind. In Satz 2 heißt es dort "Insoweit sind mindestens Personen, die folgende oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, zu verpflichten...". Dies deuten Sie als Mindestanforderungen, die vom BAAINBw eingehalten werden müssen. Diese Voraussetzung ist jedoch subsidiär, also behelfsmäßig zu sehen. Nur wenn kein originärer Bearbeiter verpflichtet werden kann, muss eine Verpflichtung adäquater Repräsentanten des Auftragnehmers erfolgen. Beim BAAINBw werden stets die originären Bearbeiter verpflichtet, meist befindet sich darunter ohnehin der Projektleiter der Auftragnehmerseite. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Nach meiner Kenntnis sind Vorschr…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Einhaltung Mindestanforderungen ZDv A-2100/15 [#35740]
Datum
5. April 2019 17:07
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Nach meiner Kenntnis sind Vorschriften jedoch wortgetreu zu befolgen. Da die von Ihnen behauptete Subsidiarität der Mindestanforderung jedoch mit keinem Wort in dieser Vorschrift erwähnt ist (in diesem Falle hätte der Absatz irgendwo das Wort "hilfsweise" enthalten müssen), gehe ich weiter von einer Mindestanforderung aus. Ich werde dies daher im Rahmen einer weiteren Anfrage beim Vorschriftenhalter abschließend klären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>