Einhaltung / Umsetzung Antifolterkonvention

Antifolterkonvention

Ist Deutschland , an der Antifolterkonvention gebunden und muss Deutschland , auch diese verpflichtend einhalten ?

Die UN – Behindertenrechtskonvention , Art 3 EMRK bis Art. 104 (1) GG , gleiche Rechte fordert . Herr Maas , im Fall Yücel , die Türkei aufforderte , diese einzuhalten /umzusetzen.

Wer hat den Schutz , gerade nach entsprechender Kenntnis von Folter , gerade aus der Antifolterkonvention zu gewährleisten und muss so , gerade Folteropfer schützen und darf keine weitere Willkür , Anklagen , Verurteilungen zulassen ?

Gerichte , Staatsanwaltschaft ,andere Behörden , Landesregierung , Bundesjustizministerium oder ALLE !!!

Sind Anklagen / Verurteilung , trotz erlebter Folter , dann so rechtswidrig / willkürlich und sofort aufzuheben , wenn diese , nur durch Umgehung der Antifolterkonvention möglich waren, weil jeder Schutz der Opfer verweigert wurden ?

Wer ist in der Verantwortung , für die unparteiische und Zeitnahe Aufklärung von Folter , wenn auf Landesebene , Folter begünstigt / ermöglicht wird ?

Wer ist in der Verantwortung / Umsetzung der Entschädigungsleistungen aus Folterhandlungen , wo nicht die Gerichte in der Verantwortung sein können , die Folter erst ermöglichten und zuvor , Amtshaftung verweigerten ?

Art 3 EMRK „ Niemand darf der Folter oder unmenschliche oder erniedrigender Strafe oder Behandlung, unterworfen werden “

Ausführungen dazu in der EGMR Entscheidung Nr.22978 /05 ( Gäfgen gegen Deutschland ) RN 65 was eine Misshandlung ist / RN 66 was erniedrigend und unmenschlich ist.

Auszug Antifolterkonvention
Artikel 12.......Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass seine zuständigen Behörden umgehend eine unparteiische Untersuchung durchführen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet eine Folterhandlung begangen wurde.

Artikel 13 : …. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer und die Zeugen vor jeder Misshandlung oder Einschüchterung wegen ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt sind.

Artikel 14 / Antifolterkonvention Jeder Vertragsstaat stellt in seiner Rechtsordnung sicher, dass das Opfer einer Folterhandlung Wiedergutmachung erhält und ein einklagbares Recht auf gerechte und angemessene Entschädigung einschliesslich der Mittel für eine möglichst vollständige Rehabilitation hat. Stirbt das Opfer infolge der Folterhandlung, so haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf Entschädigung.

Artikel 16…Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, in jedem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet andere Handlungen zu verhindern, die eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellen, ….

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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Norbert Rath
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antifolterk…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Norbert Rath
Betreff
Einhaltung / Umsetzung Antifolterkonvention [#159546]
Datum
23. Juli 2019 01:42
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antifolterkonvention Ist Deutschland , an der Antifolterkonvention gebunden und muss Deutschland , auch diese verpflichtend einhalten ? Die UN – Behindertenrechtskonvention , Art 3 EMRK bis Art. 104 (1) GG , gleiche Rechte fordert . Herr Maas , im Fall Yücel , die Türkei aufforderte , diese einzuhalten /umzusetzen. Wer hat den Schutz , gerade nach entsprechender Kenntnis von Folter , gerade aus der Antifolterkonvention zu gewährleisten und muss so , gerade Folteropfer schützen und darf keine weitere Willkür , Anklagen , Verurteilungen zulassen ? Gerichte , Staatsanwaltschaft ,andere Behörden , Landesregierung , Bundesjustizministerium oder ALLE !!! Sind Anklagen / Verurteilung , trotz erlebter Folter , dann so rechtswidrig / willkürlich und sofort aufzuheben , wenn diese , nur durch Umgehung der Antifolterkonvention möglich waren, weil jeder Schutz der Opfer verweigert wurden ? Wer ist in der Verantwortung , für die unparteiische und Zeitnahe Aufklärung von Folter , wenn auf Landesebene , Folter begünstigt / ermöglicht wird ? Wer ist in der Verantwortung / Umsetzung der Entschädigungsleistungen aus Folterhandlungen , wo nicht die Gerichte in der Verantwortung sein können , die Folter erst ermöglichten und zuvor , Amtshaftung verweigerten ? Art 3 EMRK „ Niemand darf der Folter oder unmenschliche oder erniedrigender Strafe oder Behandlung, unterworfen werden “ Ausführungen dazu in der EGMR Entscheidung Nr.22978 /05 ( Gäfgen gegen Deutschland ) RN 65 was eine Misshandlung ist / RN 66 was erniedrigend und unmenschlich ist. Auszug Antifolterkonvention Artikel 12.......Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass seine zuständigen Behörden umgehend eine unparteiische Untersuchung durchführen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet eine Folterhandlung begangen wurde. Artikel 13 : …. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer und die Zeugen vor jeder Misshandlung oder Einschüchterung wegen ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt sind. Artikel 14 / Antifolterkonvention Jeder Vertragsstaat stellt in seiner Rechtsordnung sicher, dass das Opfer einer Folterhandlung Wiedergutmachung erhält und ein einklagbares Recht auf gerechte und angemessene Entschädigung einschliesslich der Mittel für eine möglichst vollständige Rehabilitation hat. Stirbt das Opfer infolge der Folterhandlung, so haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf Entschädigung. Artikel 16…Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, in jedem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet andere Handlungen zu verhindern, die eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellen, ….
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath
Bundesministerium der Justiz
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Rath, in Ihrer Anfrage bitten Sie um Auskünfte zur Antifolterkonvention. Sie wird…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
23. Juli 2019 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rath, in Ihrer Anfrage bitten Sie um Auskünfte zur Antifolterkonvention. Sie wird daher von hier aus nicht als IFG-Antrag, sondern als allgemeine Anfrage behandelt. Das internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (ICAT) ist von Deutschland ratifiziert worden und gilt als Bundesrecht. Alle staatlichen Stellen sind an das Übereinkommen ebenso gebunden wie an das übrige nationale Recht. Die Aufklärung von Foltervorwürfen ist die Aufgabe der jeweils zuständigen Dienststellen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus widmet sich die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter (https://www.nationale-stelle.de/home.html ) der Prävention in Deutschland. Mit freundlichen Grüßen

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Norbert Rath
AW: Ihre Anfrage [#159546]
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die schnelle Reaktion. Sie bestätigen …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Norbert Rath
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#159546]
Datum
23. Juli 2019 21:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die schnelle Reaktion. Sie bestätigen mein Rechtsverständnis. Sicherlich bestätigen Sie auch , dass Folter eine Schwere Straftat ist und schwerer wie STGB , zu bestrafen ist. Alleine schutzlos / hoffnungslos , ausgeliefert zu sein. Die Antifolterkonvention , auch die Schulung , der betreffenden Behörden sicherstellt. Ich bitte Sie so , zu den genannten Sachverhalten im Ersten Schreiben , entsprechende Ausführungen zu machen , welche dann , gerade auf Landesebene verpflichtend umgesetzt werden müssen. Also Verantwortliche , so geschult werden und klare Anweisungen , sofort berücksichtigen und umsetzen müssen. Gerade der Schutz der Opfer , sofort sicher zustellen ist. Es macht mich zugleich nachdenklich , dass dieses Ministerium , HIER sofort und zeitnah reagiert und auf den Postweg , über einen längeren Zeitraum , leider nicht reagierte. Und leider , nur so ein Weg , hier jetzt notwendig ist, das die Antifolterkonvention in Deutschland eingehalten und umgesetzt wird. Trotz klarer Vorgaben. Darf ich meine Anfrage, so genauer ausführen und ich , sicherlich kein Einzelfall bin. Ich erlebte ALLES , vom Freiheitsberaubung bis Rechtsverletzungen / Straftaten nach der Antifolterkonvention . Ohne jeden Schutz / Rehabilitation danach.. Die Antifolterkonvention so einfach und simpel , umgangen wurde und gelogen wurde. Bis heute. Alles wissentlich und vorsätzlich. Von Justizministerium bis Landesregierung. Keine Straftaten / Rechtsverletzungen , so vorliegen sollen. Die Täter , nicht nur einmal , für diese Straftaten, so belohnt werden , wo doch Opfer , geschützt werden sollen !! In Wirklichkeit so , eine Strafvereitelung nach der anderen erfolgt und seit Jahren , keine Aufklärung erfolgt. Gerade durch den Missbrauch des Gewaltmonopols in der Strafverfolgung.Gleiche Staatsanwaltschaften , weiter Straftaten vereiteln , wo der Versuch , schon strafbar sein soll. Die Polizei bis zur dortigen Justizministerin , sogar jedes Aktenzeichen verweigern , was Mindeststandard ist. Nur so , ich weitere willkürliche Anklagen /Verurteilungen ausgesetzt war und bin , wo die Antifolterkonvention , eigentlich davor schützen soll. Nur ich , so heute Bewährungsauflagen erfüllen muss. Alles geschah , was die Antifolterkonvention verhindern sollte. Es folgte Stalking , Mobbing und andere Straftaten , gleich nach der Folter , alles im Ermessensbereich. Statt Rehabilitation und Entschädigung , wurde ich in de Grundsicherung gedrängt und auch diese , zum 1.2.2019 , willkürlich gesperrt . Als Schwerbehinderter / Herzkranke , ohne jede medizinische Grundversorgung leben muss.Alles in Kauf genommen wird.Immer und immer wieder. Gleichzeitig diese Täter , weiter von Rechtsstaat vergütet werden und ohne jede Konsequenz , heute noch selbst , über eigene Rechtsverletzungen / Straftaten , selber entscheiden. Alles auf Landesebene möglich sein soll , von Landesregierung bis Justizministerium !!! Erwähnt werden Baden – Württemberg, Hessen , M/V , Berlin..... Wer stoppt jetzt , diese dortigen Rechtsverletzungen / Straftaten oder diese Täter , wo doch nur , dieses Bundesjustizministerium , in Frage kommen kann. Auch mit klaren Konsequenzen und ALLER Härte , für die Täter, welche die Antifolterkonvention über Jahre verletzen / ignorieren . Das Land Baden - Württemberg , unter anderen in Petitionen ausführte und später mehrfach bestätigte , NIE die Antifolterkonvention und entsprechende Opferrechten , einzuhalten und umzusetzen wird . Gerade durch eine Präsidentin des Landtages , gerade mit Migrationshintergrund , Opfer als Schwerbehinderte und Folteropfer , nicht mehr Rassismus / Diskriminierungen erleben können. Ansonsten , ohne jede klare Reaktion des Bundesjustizministerium , bis zu den Landesregierungen , alles weiter geschieht. Opfer von Folter , keine Rechte haben sollen , gerade In Deutschland. Menschen verlieren jedes Vertrauen in einen Rechtsstaat , wenn gleichzeitig , solche Straftaten , die Gerichte schon so entscheiden und Freiheitsberaubung , Folter bis versuchten Mord nur hier , keine Straftaten mehr sein sollen. Wenn ein LG , einen Polizisten so verurteilt , wegen nur unsittlicher Berührung. Es kann nur eine Rechtsprechung geben. Auch bei Folter. Aktuell https://www.bild.de/news/inland/news-in… 22.07.2019 - 22:06 Uhr Ein bayerischer Polizist (57) muss wegen sexueller Übergriffe im Dienst in den Knast! Das Landgericht in Ansbach hat den Beamten am Montag zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Einer heute 76-Jährigen griff der Mann nach Überzeugung der Richter an die Brust und nutzte dabei seine Position als Polizist aus. Weil er außerdem seine geladene Dienstwaffe mitführte, wurde er in diesem Fall wegen eines schweren sexuellen Übergriffs verurteilt. Einer heute 76-Jährigen griff der Mann nach Überzeugung der Richter an die Brust und nutzte dabei seine Position als Polizist aus. Weil er außerdem seine geladene Dienstwaffe mitführte, wurde er in diesem Fall wegen eines schweren sexuellen Übergriffs verurteilt. ... Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath Anfragenr: 159546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>