Einhaltung von BSI-Qualität- und Sicherheitstandards auf der Zukunftsdialog-Website der Bundeskanzlerin

Ich beziehe mich u.a. auch auf die geltende Bestimmungen des BSI-Gesetzes [5], insbesondere §3 "Aufgaben des Bundesamtes".

Zum Hintergrund:
es ist für die Internet-Nutzer weltweit problemlos möglich mehrfach für bestimmte Vorschläge auf https://www.dialog-ueber-deutschland.de [1] abzustimmen. Als Ergebnis wird das erklärte Ziel "Die Absender jener zehn Vorschläge, denen die meisten Nutzer ihre Stimme gegeben haben, werden am Ende des Zukunftsdialogs, voraussichtlich im September 2012, ins Bundeskanzleramt eingeladen, um direkt mit der Bundeskanzlerin über ihre Ideen zu sprechen." (s. "Was passiert mit meinem Vorschlag?" hier [1]) _nicht_ _erreicht_, bzw. es wird u.U. eine Entscheidung getroffen, die auf manipulierten Abstimmungsergebnissen basiert.

Mit Rücksicht auf die o.g. Sachverhalte bitte ich um Auskunft des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darüber:

1) ob die Website [1] den geltenden BSI-Standards entspricht? Ist bei der Umsetzung der relevanten IT-Grundschutz-Bausteine im Projekt Website [1] einzelnen Gefährdungen noch nicht ausreichend oder sogar noch gar nicht Rechnung getragen? Insbesondere meine ich damit folgende hier [3] aufgeführte Gefährdungen:
- G 0.20 Informationen aus unzuverlässiger Quelle
- G 0.22 Manipulation von Informationen
- G 0.28 Software-Schwachstellen oder –Fehler
- G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
- G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen

2) falss die Website [1] den geltenden BSI-Standards nicht entspricht, sehen Sie einen Handlungsbedarf, um die Einhaltung von BSI-Standards bei Bundesbehörden durchzusetzen?

3) welchen Handlungsbedarf in dieser Hinsicht sehen sie ggf.?

4) Angesichts der andauernden Manipulationen von Abstimmungsergebnissen auf [1] - s. dazu [6], [7] - sehen Sie evtl. einen Handlungsbedarf hinsichtlich der Anwendung von "sicherheitstechnischen Anforderungen an die einzusetzende Informationstechnik des Bundes und an die Eignung von Auftragnehmern im Bereich von Informationstechnik mit besonderem Schutzbedarf;" [5], §4, Abs.10, beim PIAB [9] bezogen auf die Auftragnehmer, die die Website [1] realisiert haben?

5) Wenn man die Informationen über die Identität der Website [1] abruft,
wird im Feld "Besitzer" dieser Text angezeigt:
> Diese Website stellt keine Informationen über den Besitzer zur Verfügung.
s. dazu auch Screenshot hier [8]. Entspricht es den geltenden BSI-Standards, dass die Besucher der von einer Bundesbehörde PIAB [9] betriebener Website [1] keine Möglichkeit habe anhand des SSI-Zertifikats die Identität dieser Website zu prüfen? Sehen sie evtl. hier einen Handlungsbedarf?

= Linkliste =
1. https://www.dialog-ueber-deutschland.de - Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin
2. http://bit.ly/yrn5GZ - Verwendung der elementaren Gefährdungen aus den IT-Grundschutz-Katalogen zur Durchführung von Risikoanalysen. Ergänzung zum BSI-Standard 100-3, Version 2.5. Stand: 03. August 2011
3. http://bit.ly/Gefaehrdungskatalog-G-0-Elementare-Gefaehrdungen - Gefährdungskatalog G 0 "Elementare Gefährdungen"
4. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/60-FAQ/faq_node.html - Fragen und Antworten
5. http://bit.ly/bsi-gesetz - BSI-Gesetz: Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.19.08.2009
6. http://bit.ly/das-redaktionsteam-informiert-2012-02-03 - Das Redaktionsteam informiert: Update der Website eingespielt. 03.02.2012
7. http://bit.ly/manipulierte-votes-auf-null-zurueckgesetzt-09-03-2012 - Das Redaktionsteam informiert: Votes auf null zurückgesetzt. 09.03.2012
8. http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Dued-zertifikat.jpg - Sicherheitszerifikat der Website [1]
9. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/80-Meta/Impressum/impressum_node.html - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Auftrag des Bundeskanzleramtes (PIAB)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. März 2012
  • Frist
    14. April 2012
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Einhaltung von BSI-Qualität- und Sicherheitstandards auf der Zukunftsdialog-Website der Bundeskanzlerin
Datum
13. März 2012 15:36
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Ich beziehe mich u.a. auch auf die geltende Bestimmungen des BSI-Gesetzes [5], insbesondere §3 "Aufgaben des Bundesamtes". Zum Hintergrund: es ist für die Internet-Nutzer weltweit problemlos möglich mehrfach für bestimmte Vorschläge auf https://www.dialog-ueber-deutschland.de [1] abzustimmen. Als Ergebnis wird das erklärte Ziel "Die Absender jener zehn Vorschläge, denen die meisten Nutzer ihre Stimme gegeben haben, werden am Ende des Zukunftsdialogs, voraussichtlich im September 2012, ins Bundeskanzleramt eingeladen, um direkt mit der Bundeskanzlerin über ihre Ideen zu sprechen." (s. "Was passiert mit meinem Vorschlag?" hier [1]) _nicht_ _erreicht_, bzw. es wird u.U. eine Entscheidung getroffen, die auf manipulierten Abstimmungsergebnissen basiert. Mit Rücksicht auf die o.g. Sachverhalte bitte ich um Auskunft des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darüber: 1) ob die Website [1] den geltenden BSI-Standards entspricht? Ist bei der Umsetzung der relevanten IT-Grundschutz-Bausteine im Projekt Website [1] einzelnen Gefährdungen noch nicht ausreichend oder sogar noch gar nicht Rechnung getragen? Insbesondere meine ich damit folgende hier [3] aufgeführte Gefährdungen: - G 0.20 Informationen aus unzuverlässiger Quelle - G 0.22 Manipulation von Informationen - G 0.28 Software-Schwachstellen oder –Fehler - G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen - G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen 2) falss die Website [1] den geltenden BSI-Standards nicht entspricht, sehen Sie einen Handlungsbedarf, um die Einhaltung von BSI-Standards bei Bundesbehörden durchzusetzen? 3) welchen Handlungsbedarf in dieser Hinsicht sehen sie ggf.? 4) Angesichts der andauernden Manipulationen von Abstimmungsergebnissen auf [1] - s. dazu [6], [7] - sehen Sie evtl. einen Handlungsbedarf hinsichtlich der Anwendung von "sicherheitstechnischen Anforderungen an die einzusetzende Informationstechnik des Bundes und an die Eignung von Auftragnehmern im Bereich von Informationstechnik mit besonderem Schutzbedarf;" [5], §4, Abs.10, beim PIAB [9] bezogen auf die Auftragnehmer, die die Website [1] realisiert haben? 5) Wenn man die Informationen über die Identität der Website [1] abruft, wird im Feld "Besitzer" dieser Text angezeigt: s. dazu auch Screenshot hier [8]. Entspricht es den geltenden BSI-Standards, dass die Besucher der von einer Bundesbehörde PIAB [9] betriebener Website [1] keine Möglichkeit habe anhand des SSI-Zertifikats die Identität dieser Website zu prüfen? Sehen sie evtl. hier einen Handlungsbedarf? = Linkliste = 1. https://www.dialog-ueber-deutschland.de - Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin 2. http://bit.ly/yrn5GZ - Verwendung der elementaren Gefährdungen aus den IT-Grundschutz-Katalogen zur Durchführung von Risikoanalysen. Ergänzung zum BSI-Standard 100-3, Version 2.5. Stand: 03. August 2011 3. http://bit.ly/Gefaehrdungskatalog-G-0-Elementare-Gefaehrdungen - Gefährdungskatalog G 0 "Elementare Gefährdungen" 4. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/60-FAQ/faq_node.html - Fragen und Antworten 5. http://bit.ly/bsi-gesetz - BSI-Gesetz: Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.19.08.2009 6. http://bit.ly/das-redaktionsteam-informiert-2012-02-03 - Das Redaktionsteam informiert: Update der Website eingespielt. 03.02.2012 7. http://bit.ly/manipulierte-votes-auf-null-zurueckgesetzt-09-03-2012 - Das Redaktionsteam informiert: Votes auf null zurückgesetzt. 09.03.2012 8. http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Dued-zertifikat.jpg - Sicherheitszerifikat der Website [1] 9. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/80-Meta/Impressum/impressum_node.html - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Auftrag des Bundeskanzleramtes (PIAB) Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Postanschrift Gustav Wall << Address removed >> << Address removed >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auskunft nach dem IFG, AZ Z5-010 03 05/001 Zitat aus der Antwort: "Ein Anspruch auf Aktenauskunft zu Ihren Fr…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG, AZ Z5-010 03 05/001
Datum
10. April 2012
Status
Information nicht vorhanden
Zitat aus der Antwort: "Ein Anspruch auf Aktenauskunft zu Ihren Fragen besteht nicht, da dem BSI insoweit schon keine amtlichen Informationen vorliegen."