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Einigung mit Gebhard Henke

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einigung mit Gebhard Henke [#32078]
Datum
20. Juli 2018 10:03
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 20. Juli 2018, die zuständigk…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Einigung mit Gebhard Henke [#32078] Z2052
Datum
1. August 2018 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 20. Juli 2018, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergegeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Vielen Dank und freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Postadresse ist für eine Anfrage nicht erforderlich. Sie können sie trotzdem …
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Re: AW: Einigung mit Gebhard Henke [#32078] Z2052 [#32078]
Datum
1. August 2018 11:55
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Postadresse ist für eine Anfrage nicht erforderlich. Sie können sie trotzdem anbei finden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 32078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Westdeutscher Rundfunk
Ihre Anfrage vom 20. Juli 2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Juli 2018
Datum
7. August 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
418,9 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 20. Juli 2018. Sie bitten um Zusendung der Einigung, die der WDR mit Gebhard Henke erzielt hat. Ihre Anfrage werten wir als Antrag nach § 5 Absatz 1 IFG NRW. Es ergeht folgender Auskunftsbescheid: Die Anfrage wird abgelehnt. Begründung: Ihrem Anliegen steht entgegen, dass personenbezogene Daten Dritter betroffen sind. Nach IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt(§ 9 Abs. 1 lit. a IFG NRW). § 10 Abs. 1 IFG NRW regelt, dass in diesem Fall zu prüfen ist, ob dem Antrag auf Informationszugang nach Abtrennung oder Schwärzung der personenbezogenen Daten stattgegeben werden kann. Zu den personenbezogenen Daten zählen Namen und Adresse des Betroffenen und ggf. auch weitere Angaben. Doch selbst die Abtrennung oder Schwärzung des Namens ist im vorliegenden Fall nicht geeignet, Rückschlüsse auf die betreffende Person zu vermeiden, da schon aufgrund Ihrer Anfrage der Name der betroffenen Person ersichtlich ist. Auch eine Einwilligung der betreffenden Person liegt nicht vor. Daher kann die begehrte Auskunft nicht erteilt werden. Jedweder Veröffentlichung dieser Antwort wird widersprochen. Gebühren: Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 IFG NRW fallen keine Gebühren an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei: WDR Köln - Publikumsstelle - 50600 Köln Hinweis gem. § 5 Absatz 2 Satz 4 lnformationsfreiheitsgesetz: Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korresp…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einigung mit Gebhard Henke“ [#32078] [#32078]
Datum
16. August 2018 02:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32078 Die Antwort des WDR ist auf verschiedenen Gründen fehlerhaft. Zum einen erschließt sich mir nicht, warum die gesamte Einigung mit Herrn Henke aufgrund personenbezogener Daten geheim bleiben soll. Es mag darin schützenswerte Daten geben. Diese müssten allerdings geschwärzt werden. Zum anderen enthalten die Schreiben weitere Fehler. Zunächst forderte der WDR mich um Mitteilung meiner Adresse auf, obwohl dies nicht erforderlich war. Dann widersprach der WDR der Veröffentlichung der Antwort, obwohl dies nicht statthaft ist. Schließlich enthält die Rechtsbehelfsbelehrung einen Hinweis auf ein Widerspruchsverfahren, obwohl dies in NRW nicht vorgesehen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 32078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Einigung mit Gebhard Henke“ [#32078] [#32078]
Datum
16. August 2018 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Ihr IFG-Antrag vom 20.7.2018 auf Zugang zu der zwischen dem WDR und Herrn Henke geschlossenen Vereinbarung Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 20.7.2018 auf Zugang zu der zwischen dem WDR und Herrn Henke geschlossenen Vereinbarung
Datum
23. August 2018 16:53
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 20.7.2018 auf Zugang zu der zwischen dem WDR und Herrn Henke geschlossenen Vereinbarung Ihr Schreiben vom 16.8.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.3-6995/18 ________________________________ Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem o.g. Schreiben bitten Sie um Vermittlung, da Sie die Ablehnung des WDR aus den folgenden Gründen für fehlerhaft halten: 1. Zum einen erschließt sich mir nicht, warum die gesamte Einigung mit Herrn Henke aufgrund personenbezogener Daten geheim bleiben soll. Es mag darin schützenswerte Daten geben. Diese müssten allerdings geschwärzt werden. 2. Zunächst forderte der WDR mich um Mitteilung meiner Adresse auf, obwohl dies nicht erforderlich war. 3. Dann widersprach der WDR der Veröffentlichung der Antwort, obwohl dies nicht statthaft ist. 4. Schließlich enthält die Rechtsbehelfsbelehrung einen Hinweis auf ein Widerspruchsverfahren, obwohl dies in NRW nicht vorgesehen ist. In dem ersten Punkt ist aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht an der Ablehnung durch den WDR nichts auszusetzen. Ohne den außergerichtlich geschlossenen Vergleich, der vermutlich das Arbeitsverhältnis der beiden Parteien betrifft, zu kennen, ist sicher, dass alle Inhalte des Vergleichs einen Bezug zur Partei des Herrn Henke aufweisen. Wie bereits im Ablehungsbescheid mitgeteilt, wäre in diesem Fall eine Schwärzung des Namens und seiner Adresse sinnlos, da dennoch ein Personenbezug aufgrund Ihrer Anfrage und der Nennung des Betroffenen sowie dem link auf den SPIEGEL-Artikel existierte. Zu Ihrem zweiten Punkt lässt sich selbstverständlich einwenden, dass gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen hat. § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW sieht ausdrücklich vor, dass Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adressen der Antragsteller, nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: • Erlass eines Gebührenbescheides • Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen • aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer pbD) • Zusendung von Informationsmaterial per Post (Beispielsweise CD-ROM) Hätten Sie im vorliegenden Fall nicht auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid bestanden, sondern sich mit einer Beantwortung Ihrer Anfrage per E-Mail an einverstanden erklärt, wäre dies aus unserer Sicht eine Möglichkeit gewesen. Mit Mitteilung Ihrer Adresse haben Sie dem WDR jedoch signalisiert, mit einer Zusendung des Bescheids per Post einverstanden zu sein. In Ihrem dritten Punkt ist Ihnen recht zu geben, dass die öffentliche Stelle Ihnen nicht ohne Angabe eines Grundes verwehren kann, ihre Antwort zu veröffentlichen. Zu dem vierten Punkt: Nach § 110 Abs. 2 Nr. 4 JustG NRW existiert im Bereich von durch den WDR erlassenen Verwaltungsakten nach wie vor das Widerspruchsverfahren, vgl. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=146669310645491073&xid=3934047,111. Da ich eine Vermittlung inhaltlich für nicht erfolgversprechend halte, werde ich davon absehen, den Sachverhalt gegenüber dem WDR aufzugreifen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.