Einkauf von Maßnahmen

Anfrage an: Jobcenter Bremen

Antworten auf folgenden Fragen:

1. Welches Gremium ist für den Einkauf von Maßnahmen zuständig?
2. Welche Qualifikation ist notwendig für die Zuständigkeit des Einkaufs von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose? Haben die Mitarbeiter*innen Erfahrungen mit dem Umgang mit Langzeitarbeitslosen?
3. Welche Mindeststandards hinsichtlich (arbeits-)pädagogischer und didaktischer Ausgestaltung gibt es?
4. Spielt beim Einkauf der Maßnahmen auch die voraussichtliche Marktverwertbarkeit eine Rolle? Wenn ja, wie hoch ist die Priorität?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
  • 0 Follower:innen
Malte Dierwald
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf fo…
An Jobcenter Bremen Details
Von
Malte Dierwald
Betreff
Einkauf von Maßnahmen [#26509]
Datum
9. Februar 2018 16:44
An
Jobcenter Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf folgenden Fragen: 1. Welches Gremium ist für den Einkauf von Maßnahmen zuständig? 2. Welche Qualifikation ist notwendig für die Zuständigkeit des Einkaufs von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose? Haben die Mitarbeiter*innen Erfahrungen mit dem Umgang mit Langzeitarbeitslosen? 3. Welche Mindeststandards hinsichtlich (arbeits-)pädagogischer und didaktischer Ausgestaltung gibt es? 4. Spielt beim Einkauf der Maßnahmen auch die voraussichtliche Marktverwertbarkeit eine Rolle? Wenn ja, wie hoch ist die Priorität?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Malte Dierwald <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malte Dierwald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malte Dierwald

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Jobcenter Bremen
Sehr geehrter Herr Dierwald, gerne beantworte ich Ihre Fragen und weise Sie dabei auf die bereits im Internet verf…
Von
Jobcenter Bremen
Betreff
WG: Einkauf von Maßnahmen [#26509]
Datum
21. Februar 2018 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dierwald, gerne beantworte ich Ihre Fragen und weise Sie dabei auf die bereits im Internet verfügbaren Informationen des Jobcenters Bremen und der Bundesagentur für Arbeit hin. Frage 1: Der Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) sogenannten "Maßnahmen" erfolgt über die Regionalen Einkaufszentren. Die Arbeitsmarktdienstleistungen werden durch Vergabeverfahren der Regionalen Einkaufszentren (REZ) im Auftrag der Agenturen für Arbeit und Jobcenter im jeweiligen Zuständigkeitsbezirk auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) bzw. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) realisiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/ausschrei… Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweise ich Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen(AMDL): https://www.arbeitsagentur.de/bildungst… Hier finden Sie Informationen zu Kriterien, Ablauf und Ergebnissen der Prüfungen von AMDL. Ebenso sind Sie hier detaillierte Informationen zu den Wertungsbereichen, den Prüfmethoden und der Gewichtung der einzelnen Wertungsbereiche einsehbar. Einen Schwerpunkt im Rahmen der Prüfung von AMDL stellt der Wertungsbereich W4 dar, der das Personal und die Organisation von Maßnahmen umfasst (vgl. https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok…). Frage 4: Die Schwerpunkte von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind in § 45 SGB III festgehalten. Alle 5 aufgeführten Unterpunkte - 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt; 2.Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen; 3.Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung; 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme - zielen darauf ab, die Integration von Arbeitssuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten zu erhalten bzw. zu befördern. In Verbindung mit §16 Abs. 1 SGB II stellt §45 SGB III die rechtliche Grundlage für Maßnahmen des Jobcenters Bremen zur Aktivierung und Wiedereingliederung dar. Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Ausgestaltung und Konzeption von Maßnahmen. Weitere Einzelheiten entnehmen bitte den Fachlichen Weisungen zu Maßnahmen bei einem Träger nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III, die Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit : https://www.arbeitsagentur.de/veroeffen…. Darüber hinaus stellt Aktivierung und Erhöhung der Integrationschancen Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher einen von fünf geschäftspolitischen Handlungsschwerpunkten des Bremer Jobcenters dar. Weitergehende Information zu den Maßnahmen und Ressourcen mit denen dieser Handlungsschwerpunkt im Jahr 2017 umgesetzt wurde, finden Sie im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Bremer Jobcenters aus dem Jahr 2017 auf der Internetseite des Bremer Jobcenters: http://www.jobcenter-bremen.de/site/arb… Ich hoffe ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen weiterhelfen. Als Ansprechpartnerin für Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit im Jobcenter Bremen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen