Sehr geehrter Herr Dierwald,
gerne beantworte ich Ihre Fragen und weise Sie dabei auf die bereits im Internet verfügbaren Informationen des Jobcenters Bremen und der Bundesagentur für Arbeit hin.
Frage 1: Der Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) sogenannten "Maßnahmen" erfolgt über die Regionalen Einkaufszentren. Die Arbeitsmarktdienstleistungen werden durch Vergabeverfahren der Regionalen Einkaufszentren (REZ) im Auftrag der Agenturen für Arbeit und Jobcenter im jeweiligen Zuständigkeitsbezirk auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) bzw. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) realisiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/ausschrei…
Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweise ich Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen(AMDL):
https://www.arbeitsagentur.de/bildungst…
Hier finden Sie Informationen zu Kriterien, Ablauf und Ergebnissen der Prüfungen von AMDL. Ebenso sind Sie hier detaillierte Informationen zu den Wertungsbereichen, den Prüfmethoden und der Gewichtung der einzelnen Wertungsbereiche einsehbar. Einen Schwerpunkt im Rahmen der Prüfung von AMDL stellt der Wertungsbereich W4 dar, der das Personal und die Organisation von Maßnahmen umfasst (vgl.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok…).
Frage 4: Die Schwerpunkte von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind in § 45 SGB III festgehalten. Alle 5 aufgeführten Unterpunkte - 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt; 2.Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen; 3.Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung; 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme - zielen darauf ab, die Integration von Arbeitssuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten zu erhalten bzw. zu befördern. In Verbindung mit §16 Abs. 1 SGB II stellt §45 SGB III die rechtliche Grundlage für Maßnahmen des Jobcenters Bremen zur Aktivierung und Wiedereingliederung dar. Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Ausgestaltung und Konzeption von Maßnahmen. Weitere Einzelheiten entnehmen bitte den Fachlichen Weisungen zu Maßnahmen bei einem Träger nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III, die Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit :
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffen….
Darüber hinaus stellt Aktivierung und Erhöhung der Integrationschancen Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher einen von fünf geschäftspolitischen Handlungsschwerpunkten des Bremer Jobcenters dar. Weitergehende Information zu den Maßnahmen und Ressourcen mit denen dieser Handlungsschwerpunkt im Jahr 2017 umgesetzt wurde, finden Sie im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Bremer Jobcenters aus dem Jahr 2017 auf der Internetseite des Bremer Jobcenters:
http://www.jobcenter-bremen.de/site/arb…
Ich hoffe ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen weiterhelfen. Als Ansprechpartnerin für Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit im Jobcenter Bremen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen