Einkaufsrichtlinien für städtische Betriebe

sämtliche Einkaufsrichtlinien für städtische Betriebe, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Eink…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkaufsrichtlinien für städtische Betriebe [#258139]
Datum
31. August 2022 22:45
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Einkaufsrichtlinien für städtische Betriebe, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258139/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres Antrags auf Zusendung der Einkaufsrichtlinien für Städtisc…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Einkaufsrichtlinien für städtische Betriebe
Datum
30. September 2022 07:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres Antrags auf Zusendung der Einkaufsrichtlinien für Städtische Betriebe, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte, leite ich Ihnen in der Anlage folgende Dateien zu: * Dienstanweisung der Stadt Freiburg i.Br. für Vergaben (Vergabeordnung). Die Vergabeordnung gilt für alle Dienststellen der Stadtverwaltung, gleichermaßen wie für städtische Eigenbetriebe wie z.B. das Theater (§ 1). Der Abschnitt mit der Nachhaltigen Beschaffung umfasst die §§ 20 bis 29. Die städtischen Gesellschaften orientieren sich grundsätzlich an den Nachhaltigkeitskriterien der Stadtverwaltung. * Die Übersicht aus dem Beschäftigtenportal gemäß § 20 Vergabeordnung zu den städtischen Vorgaben von Gemeinderat und Verwaltung, z.B. Verbot von Tropenholz im Baubereich. * Einen guten und aktuellen Überblick zu dieser Thematik bietet die Gemeinderatsdrucksache G-21/145. Mit freundlichen Grüßen