Einkaufswagen
Momentan ist es nur noch möglich mit Einkaufswagen, egal ob Supermarkt oder Baumarkt, einkaufen zu gehen. Selbst wenn man nur ein oder zwei Artikel kaufen möcht. Den Abstand zum Vordermann kann ich auch ohne Einkaufswagen halten.
Nehm ich keinen Wagen, dann wird man des Ladens verwiesen.
In meinen Augen, in Zeiten von Corona, total wiedersprüchlich.
Auf der einen Seite soll man Abstand halten. Auf der anderen Seite ist man gezwungen nun einen Wagen zum Einkauf zu nehmen. Ich weiß ja nicht wer vor mir den Wagen in der Hand hatte.
Außerdem gehen auch viele Ältere Menschen noch Einkaufen. Diese Praktik ist doch Ideal damit sich das Virus weiter verbreitet.
Wäre ja alles Okay wenn der Laden, der darauf besteht, auch die Griffe nach jedem Einkauf eines Kunden dessinfiziert. Nur leider ist dies nicht der Fall.
Wie verhalt ich mich als Kunde wenn ich keinen Wagen deshalb nehm und des Ladens verwiesen werden soll.
Gibt es da eine Rechtliche Grundlage mich dagegen zu wehren?
Bin ich als Kunde nun verpflichtet vor dem Griff an die Stange diese nun selbst zu säubern?
P.S. Da ich keinen Drucker hab, können Sie mir auch gern per Postweg entsprechendes zukommen lassen.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. März 2020
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29. April 2020
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