Einkleidung der Soldaten mit Uniformen im 6-Farb-Tarndruck

Informationen über den aktuellen Status der Uniformen mit 6-Farb-Tarnmuster (Multi-Tarn).

Bereits 2016 wurde über diese Neuerung berichtet, allerdings ist nicht bekannt, wie der aktuelle Fortschritt ist.

Wann werden alle Soldaten mit den neuen Uniformen eingekleidet und wer erhält diese Uniform aktuell?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkleidung der Soldaten mit Uniformen im 6-Farb-Tarndruck [#200146]
Datum
9. Oktober 2020 21:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den aktuellen Status der Uniformen mit 6-Farb-Tarnmuster (Multi-Tarn). Bereits 2016 wurde über diese Neuerung berichtet, allerdings ist nicht bekannt, wie der aktuelle Fortschritt ist. Wann werden alle Soldaten mit den neuen Uniformen eingekleidet und wer erhält diese Uniform aktuell?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200146/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1466 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 09.10.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Einkleidung der Soldaten mit Uniformen im 6-Farb-Tarndruck [#200146]
Datum
12. Oktober 2020 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1466 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 09.10.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 09. Oktober 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1466 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1466 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 9. Ok…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Einkleidung der Soldaten mit Uniformen im 6-Farb-Tarndruck [#200146]
Datum
29. Oktober 2020 08:29
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1466 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 9. Oktober 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1466 vom 12.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 9. Oktober 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie "Informationen über den aktuellen Status der Uniformen mit 6-Farb-Tarnmuster (Multi-Tarn)" erbeten haben. Zudem baten Sie um Beantwortung der Fragen: "Wann werden alle Soldaten mit den neuen Uniformen eingekleidet und wer erhält diese Uniform aktuell?" Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Seit dem Jahr 2017 wurden insgesamt fünf Bekleidungsartikel im Multitarndruck in die Bundeswehr eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein Einsatzkampfshirt, eine Einsatzkampfbluse und –hose sowie eine Überjacke und -hose, Wetterschutzbekleidung. Ergänzend steht seit dem Jahr 2019 ein Schutzwestensystem (Überziehschutzweste, Unterziehschutzweste und Trageausstattung) im Multitarndruck zur Verfügung. Derzeit werden ausschließlich die Angehörigen des Kommando Spezialkräfte (KSK), des Kommando Spezialkräfte Marine (KSM) und des Hubschraubergeschwaders (HSG) 64 mit diesen Artikeln ausgestattet. Die Ausstattung weiterer Soldatinnen und Soldaten mit Bekleidung im Multitarndruck ist im Rahmen der begonnenen Umsetzung der aufgabenorientierten Ausstattung mit moderner Kampfbekleidung, Schutzwesten und Gefechtshelmen mit kompatiblem Sprechsatz mit Gehörschutzfunktion (aoA) in Form des Kampfbekleidungssatz Streitkräfte (KBS SK) ab dem Innovationszyklus 2026 beabsichtigt. Informationen über den dann auszustattenden Personenkreis liegen hier zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen