Einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Stipendien im Rahmen des NEUSTART KULTUR Programms

Dokumente, welche die einkommenssteuerrechtliche Beurteilung von als Stipendien bezeichneten Förderungen behandeln oder abschließend bewerten, insbesondere bezüglich sog. Arbeits- oder Kunststipendien im Rahmen des NEUSTART KULTUR Programmes. Dies könnte zum Beispiel in Form internen Brief- und E-Mailverkehr oder ggf. sogar durch eine interne Verwaltungsanweisung vorliegen.

Nach mündlicher Auskunft von Sachbearbeiter:innen der Berliner Finanzämter, hätten sie eine interne Verwaltungsanweisung erhalten, die Förderungen im Rahmen des NEUSTART KULTUR Programms und unabhängig ihrer Bezeichnung als Stipendien als einkommenssteuerpflichtig zu behandeln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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Kanzlei Laaser
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Kanzlei Laaser
Betreff
Einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Stipendien im Rahmen des NEUSTART KULTUR Programms [#245466]
Datum
4. April 2022 12:58
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, welche die einkommenssteuerrechtliche Beurteilung von als Stipendien bezeichneten Förderungen behandeln oder abschließend bewerten, insbesondere bezüglich sog. Arbeits- oder Kunststipendien im Rahmen des NEUSTART KULTUR Programmes. Dies könnte zum Beispiel in Form internen Brief- und E-Mailverkehr oder ggf. sogar durch eine interne Verwaltungsanweisung vorliegen. Nach mündlicher Auskunft von Sachbearbeiter:innen der Berliner Finanzämter, hätten sie eine interne Verwaltungsanweisung erhalten, die Förderungen im Rahmen des NEUSTART KULTUR Programms und unabhängig ihrer Bezeichnung als Stipendien als einkommenssteuerpflichtig zu behandeln.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kanzlei Laaser Anfragenr: 245466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245466/ Postanschrift Kanzlei Laaser << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kanzlei Laaser

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie fragen nach Brief- und E-Mailverkehr sowie internen Verwaltungsanweisungen der…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Stipendien im Rahmen des NEUSTART KULTUR Programms [#245466]
Datum
7. April 2022 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie fragen nach Brief- und E-Mailverkehr sowie internen Verwaltungsanweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen an die Berliner Finanzämter, welche die einkommensteuerrechtliche Beurteilung von als Stipendien bezeichneten Förderungen behandeln oder abschließend bewerten, insbesondere bezüglich sog. Arbeits- oder Kunststipendien im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR. Weiter führen Sie aus, dass nach mündlicher Auskunft aus den Berliner Finanzämtern eine interne Verwaltungsanweisung bestehe, die Förderungen im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR und unabhängig von ihrer Bezeichnung als Stipendien als einkommensteuerpflichtig zu behandeln. Brief- und E-Mailverkehr oder interne Verwaltungsanweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen an die Berliner Finanzämter, welche die einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Förderungen im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR behandeln oder abschließend bewerten, existieren nicht. Insofern muss es sich bei den mündlichen Auskünften aus den Finanzämtern um ein Missverständnis handeln. Mit freundlichen Grüßen