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Einkommensteuer auf Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag gehört zum zu versteuerndes Einkommen und wird somit versteuert. D.h., der deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk erzeugt bei allein wohnenden Person Mindestausgaben in dieser Höhe: 210 Euro Rundfunkbeiträge pro Jahr + Steuer auf diese Summe.

Die Länder haben die Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt und der Staat kassiert dann auch noch Steuer auf diese Abgabe.

Wie ist diese Situation in der Statistik abgebildet? Welche Informationen haben Sie zum Thema "Einkommensteuer auf Rundfunkbeitrag"?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkommensteuer auf Rundfunkbeitrag [#26645]
Datum
18. Februar 2018 17:46
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rundfunkbeitrag gehört zum zu versteuerndes Einkommen und wird somit versteuert. D.h., der deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk erzeugt bei allein wohnenden Person Mindestausgaben in dieser Höhe: 210 Euro Rundfunkbeiträge pro Jahr + Steuer auf diese Summe. Die Länder haben die Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt und der Staat kassiert dann auch noch Steuer auf diese Abgabe. Wie ist diese Situation in der Statistik abgebildet? Welche Informationen haben Sie zum Thema "Einkommensteuer auf Rundfunkbeitrag"?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rundfunkbeitrag wird nicht in der amtlichen Statistik zur Einkommenssteuer erfass…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Einkommensteuer auf Rundfunkbeitrag [#26645]
Datum
20. Februar 2018 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rundfunkbeitrag wird nicht in der amtlichen Statistik zur Einkommenssteuer erfasst. Zum Thema "Einkommensteuer auf Rundfunkbeitrag" liegen uns keine weiteren Informationen vor.  Weder auf Bundes-, noch auf Landesebene ist eine Rechtsgrundlage zur Führung einer Statistik zu Rundfunkbeiträgen gegeben. Entsprechend werden von der amtlichen Statistik keinerlei Daten erhoben, gepflegt oder verwaltet.            Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen
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