Einkommensverteilung von Selbständigen

Ich hätte gerne Informationen zur Verteilung der Jahres-Einkommen/Einnahmen von Selbständigen 2015.
Also z.B. in 1000-Euro-Schritten: Brutto-Jahres-Einnahmen von 10000 Euro bis 11000 Euro hatten 3512 Selbständige, Einnahmen von 11000 Euro bis 12000 Euro hatten 4718 Selbständige, usw..
Gibt es solch eine Einkommensverteilung unter den bzw. für die ca. 1.300.000 Selbständigen (Jahr 2015)?
Wenn ja, dann hätte ich gerne Informationen dazu, falls nicht für 2015 vorhanden, dann bitte für 2014.
Im Internet habe ich eine solche Aufschlüsselung auch nach langer Suche leider nicht gefunden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Mai 2016
  • Frist
    28. Juni 2016
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Rainer Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Rainer Müller
Betreff
Einkommensverteilung von Selbständigen [#16888]
Datum
26. Mai 2016 20:10
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne Informationen zur Verteilung der Jahres-Einkommen/Einnahmen von Selbständigen 2015. Also z.B. in 1000-Euro-Schritten: Brutto-Jahres-Einnahmen von 10000 Euro bis 11000 Euro hatten 3512 Selbständige, Einnahmen von 11000 Euro bis 12000 Euro hatten 4718 Selbständige, usw.. Gibt es solch eine Einkommensverteilung unter den bzw. für die ca. 1.300.000 Selbständigen (Jahr 2015)? Wenn ja, dann hätte ich gerne Informationen dazu, falls nicht für 2015 vorhanden, dann bitte für 2014. Im Internet habe ich eine solche Aufschlüsselung auch nach langer Suche leider nicht gefunden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Rainer Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Müller
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Müller, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Einkommensverteilung von Selbständigen [#16888]
Datum
30. Mai 2016 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.05.2016. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30139 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Der Vorgang befindet sich in der Prüfung. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen,

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Müller, am 26. Mai 2016 haben Sie über die private Seite "fragdenstaat.de" eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Einkommensverteilung von Selbständigen [#16888] (Az.: A-IR/1110100-IF30139)
Datum
22. Juni 2016 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, am 26. Mai 2016 haben Sie über die private Seite "fragdenstaat.de" eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Statistische Bundesamt gerichtet. Sie baten um die Zusendung von Informationen zur Verteilung der Jahres-Einkommen/Einnahmen von ca. 1.300.000 Selbständigen für das Jahr 2015, z.B. in einer Aufschlüsselung in 1000-Euro-Schritten: Brutto-Jahres-Einnahmen von 10000 Euro bis 11000 Euro hatten 3512 Selbständige, Einnahmen von 11000 Euro bis 12000 Euro hatten 4718 Selbständige, usw. Hilfsweise baten Sie um entsprechende Daten aus dem Jahr 2014. Hierzu teilen wir Ihnen mit: Die von Ihnen gewünschten Daten haben wir in der Form und für den Zeitraum 2014/2015 nicht vorliegen. Rückschlüsse auf Brutto-Jahres-Einnahmen von Selbstständigen lassen sich höchstens aus der Steuerstatistik ziehen. Allerdings unterscheiden wir in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nur nach Einkunftsarten und nicht nach der Stellung im Beruf. Hier verfügen wir jedoch über eine Gliederung nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte und den überwiegenden Einkunftsarten. Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit kann man als Selbstständige definieren. Zahlen zu Bruttojahreseinnahmen liegen uns nicht vor, sondern nur Zahlen zu steuerpflichtigem Gewinn/Verlust. Allerdings gliedern wir standardmäßig unsere Tabellen nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Darin ist die Summe aller Einkunftsarten enthalten, d.h. auch andere Einkünfte als aus dieser selbstständigen bzw. unternehmerischen Tätigkeit. Des Weiteren werden Steuerpflichtige und keine Steuerfälle dargestellt. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren gelten beide als ein Steuerpflichtiger. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Begriffe in den Tabellen einkommensteuerrechtlich definiert sind. Für diese Auswertung haben wir leider nur Daten aus 2010 vorliegen. Für 2011 müsste diese Auswertung (kostenpflichtig) erstellt werden, da wir hier nicht auf ein Standardtabellenprogramm zurückgreifen können. Auf Wunsch können gerne kostenpflichtige Sonderauswertungen vorgenommen werden. Diese Leistung ist nicht mehr von dem Anspruch nach § 1 IFG umfasst, da die Sonderauswertung eine neue Ausarbeitung und Zusammenstellung der Daten erfordert. Im Anhang finden Sie die uns vorliegende Standardtabelle aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2010. Wir hoffen, Ihnen damit weiter geholfen zu haben und bedanken uns für Ihr Interesse an der Arbeit des Statistischen Bundesamtes. Mit freundlichen Grüßen