Einkünfte und Kosten durch Patentierungen

- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf.
- die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.)
- die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (Sächs…
An Technische Universität Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243264]
Datum
14. März 2022 18:25
An
Technische Universität Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf. - die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.) - die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243264/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Dresden
Sehr Antragsteller/in grundsätzlich besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf Auskunft durch die TU Dresden, wed…
Von
Technische Universität Dresden
Betreff
AW: Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243264] (Az. 22-140)
Datum
27. März 2022 23:55
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,5 KB


Sehr Antragsteller/in grundsätzlich besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf Auskunft durch die TU Dresden, weder aus der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung), auf die Sie sich berufen, noch aus dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Bei der TU Dresden handelt es sich um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts des Freistaats Sachsen. Sie wird daher nicht vom Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden umfasst. Zudem ist die TU Dresden keine Bundesbehörde, weshalb sie nicht in den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes fällt. Ein allgemeines Informationsgesetz gibt es im Freistaat Sachsen derzeit noch nicht. Da die Rechtsgrundlage, auf die Sie sich stützen, nicht einschlägig ist, wird Ihnen die TU Dresden die von Ihnen angefragten, sensiblen Daten zu Einkünften und Kosten durch Patentierungen nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen