Einkünfte und Kosten durch Patentierungen

- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf.
- die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.)
- die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl d…
An Technische Universität München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243268]
Datum
14. März 2022 18:25
An
Technische Universität München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf. - die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.) - die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243268/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.3.2022. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung u…
Von
Technische Universität München
Betreff
AW: Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243268]
Datum
13. April 2022 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.3.2022. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung und nach Prüfung der dargelegten Normen besteht aus unserer Sicht der Auskunftsanspruch bezüglich keiner der fünf von Ihnen gestellten Fragen: I. Art. 3 Abs.1 BayUIG oder § 2 Abs.1 VIG kommen hier als Anspruchsgrundlagen nicht in Betracht, da sich die Anfrage nicht auf Umweltinformationen oder Informationen, welche Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und Verbraucherprodukte zum Gegenstand haben, bezieht. II. Auch der Anspruch aus Art 39 Abs. 1 BayDSG besteht derzeit nicht, da kein berechtigtes Interesse zu erkennen ist. Daher müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass unter diesen Umständen die geforderten Informationen nicht offengelegt werden können. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis, mit freundlichen Grüßen