Einkünfte und Kosten durch Patentierungen

- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf.
- die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.)
- die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243255]
Datum
14. März 2022 18:25
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf. - die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.) - die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243255/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einkünfte und Kosten durch Patentierungen“ vom…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243255]
Datum
20. April 2022 12:05
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einkünfte und Kosten durch Patentierungen“ vom 14.03.2022 (#243255) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“ Zu Ihren Fragen kann i…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
180/22 -- IFG Anfrage Einkünfte und Kosten durch Patentierungen
Datum
21. April 2022 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“ Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben: 1) die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf. Anzahl der a. Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020): 0 (Null) 2016-2020. b. [Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden], die vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen.: 0 (Null) vor 2016. c. Gemeldete Patente: 2016 (80) / 2017 (79) / 2018 (67) / 2019 (115) / 2020 (105) 2) die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.) Unternehmen 5) Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020: 2018 7,5 2019 5,5 2020 5,5 Nach Rückmeldung unserer Fachabteilung und den dort zuständigen Sachbearbeiter:innen haben Ihre übrigen Anfragen einen erheblichen Vorbereitungsaufwand zur Folge. In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs ist hierfür eine Gebühr von 100,- € als angemessen zu erachten. Die hohe Gebühr ist verhältnismäßig, da nach Auskunft der Fachabteilung mehr 4 – 8 Arbeitsstunden benötigt werden, um die Informationen zu sammeln und zusammenzutragen. Der durchschnittliche Stundenlohn unserer Sachbearbeiter:innen liegt bei 81 €. Auf 0,5 - 1 Arbeitstage gerechnet gibt das eine Summe von 324 - 648 €. Ich mache die weitere Bearbeitung von der Vorauszahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). Bitte leisten Sie die Vorauszahlung unter Angabe des obigen Aktenzeichens auf das Konto DE53 3905 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden.
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> besten Dank für die Rückmledung. Ich muss feststellen, dass meine Anfrag…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 180/22 -- IFG Anfrage Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243255]
Datum
5. Mai 2022 12:46
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> besten Dank für die Rückmledung. Ich muss feststellen, dass meine Anfrage an manchen Stellen missverstanden wurde, insbesondere die von Ihnen mit "Null" beantworteten Fragen. Zumindest gehe ich davon aus, dass Ihre Einrichtung eigene Patente veräußert hat oder Lizenzverträge laufen. Die Frage bezog sich nicht auf Patente von Dritten, die Sie selbst in Anspruch genommen haben oder nehmen, sondern auf die Anzahl veräußerter Patente oder durch Lizenzverträge Dritten zur Verfügung gestellten Patente. Für die zur Verfügungstellung weiterer Informationen in Verbindung mit aufkommenden Gebühren prüfe ich einen öffentlichen Spendenaufruf und melde mich rechtzeitig zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243255/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe noch einmal Rücksprache mit unserer Fachabteilung gehalten. Die…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: 180/22 -- IFG Anfrage Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243255]
Datum
13. Mai 2022 09:31
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe noch einmal Rücksprache mit unserer Fachabteilung gehalten. Die Anfrage wurde wohl tatsächlich falsch verstanden. Nach Rückmeldung meiner Kolleg:innen aus der Fachabteilung hat die Zusammentragung der von Ihnen anfragten Informationen einen erheblichen Vorbereitungsaufwand zur Folge. In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs ist hierfür eine Gebühr von 50,- € als angemessen zu erachten. Die hohe Gebühr ist verhältnismäßig, da nach Auskunft der Fachabteilung mehr als 2 - 4 Arbeitsstunden benötigt werden, um die Informationen zu sammeln und zusammenzutragen. Der durchschnittliche Stundenlohn unserer Sachbearbeiter:innen liegt bei 81 €. Auf 0,25 – 0,5 Arbeitstage gerechnet gibt das eine Summe von 162 - 324 €. Ich mache die weitere Bearbeitung von der Vorauszahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). Bitte leisten Sie die Vorauszahlung unter Angabe des obigen Aktenzeichens auf das Konto DE53 3905 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen