Einkünfte und Kosten durch Patentierungen

- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf.
- die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.)
- die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl de…
An Technische Universität Bergakademie Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243257]
Datum
14. März 2022 18:25
An
Technische Universität Bergakademie Freiberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf. - die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.) - die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243257/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Bergakademie Freiberg
Sehr Antragsteller/in die TU Bergakademie Freiberg sieht keine Rechtsgrundlage für die von Ihnen erbetene Auskunf…
Von
Technische Universität Bergakademie Freiberg
Betreff
Antwort: Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243257]
Datum
30. März 2022 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die TU Bergakademie Freiberg sieht keine Rechtsgrundlage für die von Ihnen erbetene Auskunft. Es sind weder Umweltinformationen betroffen noch Rechte von Verbrauchern berührt. Ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz, das eine "Bürgeranfrage" vorsehen könnte, existiert im Freistaat Sachsen nicht. Die TU Bergakademie Freiberg kann Ihre Fragen daher inhaltlich nicht beantworten. Möglicherweise können Sie gewisse Informationen aus den Internetauftritten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen oder des Statistischen Bundesamtes entnehmen. Mit freundlichen Grüßen