Einkünfte und Kosten durch Patentierungen

- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf.
- die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.)
- die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der Pa…
An Technische Universität Clausthal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243261]
Datum
14. März 2022 18:25
An
Technische Universität Clausthal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf. - die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.) - die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243261/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Clausthal
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang ihrer Anfrage vom 14.03.2022. Mit freundlichen Gr…
Von
Technische Universität Clausthal
Betreff
AW: Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243261]
Datum
16. März 2022 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang ihrer Anfrage vom 14.03.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Technische Universität Clausthal
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Auskunft kann aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden: Bei d…
Von
Technische Universität Clausthal
Betreff
AW: Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243261]
Datum
21. März 2022 09:58
Status
smime.p7s
6,2 KB


Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Auskunft kann aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden: Bei den von Ihnen angefragten Informationen zu Einnahmen und Kosten im Zusammenhang mit Patenten handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) noch um Verbraucherinformationen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Ein Auskunftsanspruch nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) oder nach § 2 VIG besteht daher nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Technischen Universität Clausthal, Adolph-Roemer-Str. 2a, 38678 Clausthal-Zellerfeld, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , einzulegen. Der elektronischen Form genügt gemäß § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Mit freundlichen Grüßen