Einladung Papst Benedikt XVI. durch Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat im Rahmen seines Staatsbesuchs in Deutschland vom 22. bis 25. September auch den Bundestag besucht und am Donnerstag, 22. September 2011, im Plenarsaal zu den Abgeordneten gesprochen.

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hatte das Oberhaupt der katholischen Kirche und des Staates Vatikanstadt mit Zustimmung aller Fraktionen eingeladen, im deutschen Parlament eine Rede zu halten.

Es wird um Übersendung der Einladung sowie eventuell in dieser Angelegenheit vorhandene Verwaltungsvorgänge und Schriftverkehr gebeten.

Ergebnis der Anfrage

Nach § 1 Abs. 1 IFG soll nur der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten, hier: parlamentarische Kontakte zu in- und ausländischen sowie supranationalen Stellen, vom Informationszugang ausgenommen
bleiben.

Demnach kann wohl keine Einsicht in die Vorgänge zu der Einladung von Papst Benedikt XVI. durch Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert erfolgen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Oktober 2011
  • Frist
    4. November 2011
  • Ein:e Follower:in
Stephan Weinberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Einladung Papst Benedikt XVI. durch Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert
Datum
3. Oktober 2011 22:02
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat im Rahmen seines Staatsbesuchs in Deutschland vom 22. bis 25. September auch den Bundestag besucht und am Donnerstag, 22. September 2011, im Plenarsaal zu den Abgeordneten gesprochen. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hatte das Oberhaupt der katholischen Kirche und des Staates Vatikanstadt mit Zustimmung aller Fraktionen eingeladen, im deutschen Parlament eine Rede zu halten. Es wird um Übersendung der Einladung sowie eventuell in dieser Angelegenheit vorhandene Verwaltungsvorgänge und Schriftverkehr gebeten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stephan Weinberger Postanschrift Stephan Weinberger << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Eingangsbestätigung - siehe Schreiben im Anhang
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Oktober 2011
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung - siehe Schreiben im Anhang
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nach § 1 Abs. 1 IFG soll nur der spezifische Bereich der Wahrnehmung …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. Oktober 2011
Status
Anfrage abgelehnt
Nach § 1 Abs. 1 IFG soll nur der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten, hier: parlamentarische Kontakte zu in- und ausländischen sowie supranationalen Stellen, vom Informationszugang ausgenommen bleiben. Demnach kann wohl keine Einsicht in die Vorgänge zu der Einladung von Papst Benedikt XVI. durch Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert erfolgen.

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Stephan Weinberger
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Geschäftszeichen 1334-IFG-57/2011 Geschäftszeichen 1334-IFG-57/…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Geschäftszeichen 1334-IFG-57/2011
Datum
29. Oktober 2011 23:25
An
Deutscher Bundestag
Status
Geschäftszeichen 1334-IFG-57/2011 ------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 21.10.2011 teile ich Ihnen mit, dass ich den Antrag auf Informationszugang insoweit als ereldigt ansehe, als der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten betroffen ist. Sollten in der Bundestagsverwaltung zur Einladung von Papst Benedikt XVI. jedoch Unterlagen vorliegen, die dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit zuzurechnen sind, so wird um erneute Bescheidung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger Postanschrift Stephan Weinberger << Address removed >> << Address removed >>