Einladung von Schwerbehinderten zum Auswahlverfahren der Laufbahnausbildung für den höheren Dienst

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Richtlinien über die Einladung von Schwerbehinderten zum schriftlichen Auswahlverfahren der Laufbahnausbildung für den höheren Dienst.

Schwerbehinderte sind einzuladen, wenn sie nicht offensichtlich die fachliche Eignung nicht besitzen. Ich wünsche den Erhalt der Richtlinie, welche festlegt, wer die fachliche Eignung offensichtlich nicht besitzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
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Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Richtlinien üb…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Einladung von Schwerbehinderten zum Auswahlverfahren der Laufbahnausbildung für den höheren Dienst [#17211]
Datum
29. Juni 2016 16:47
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Richtlinien über die Einladung von Schwerbehinderten zum schriftlichen Auswahlverfahren der Laufbahnausbildung für den höheren Dienst. Schwerbehinderte sind einzuladen, wenn sie nicht offensichtlich die fachliche Eignung nicht besitzen. Ich wünsche den Erhalt der Richtlinie, welche festlegt, wer die fachliche Eignung offensichtlich nicht besitzt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.06.2016, Vg. 147-2016 Sehr geehrter Herr Müller, anbei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.06.2016, Vg. 147-2016
Datum
27. Juli 2016 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Müller
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.06.2016, Vg. 147-2016 [#17211] Sehr geehrte Damen und…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Marcel Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.06.2016, Vg. 147-2016 [#17211]
Datum
27. Juli 2016 15:42
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich vielmals für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller Anfragenr: 17211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Müller