Einladungen Bundeswahlversammlung

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Liste aller zur Bundeswahlversammlung 13.02.2022 eingeladenen Personen, die eine Teilnahme ablehnten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste aller zur B…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einladungen Bundeswahlversammlung [#241516]
Datum
21. Februar 2022 14:48
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste aller zur Bundeswahlversammlung 13.02.2022 eingeladenen Personen, die eine Teilnahme ablehnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241516/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. Febru…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Einladungen Bundeswahlversammlung (Az.: A34/1010001001-IF30533)
Datum
21. Februar 2022 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. Februar 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30533 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 21. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30533) eine Anfra…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Einladungen Bundeswahlversammlung (Az.: A34/1010001001-IF30533)
Datum
1. März 2022 13:10
Status
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 21. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30533) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Liste aller zur Bundeswahlversammlung 13.02.2022 eingeladenen Personen, die eine Teilnahme ablehnten. Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit: Die Einzelheiten der Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung sind in Art. 54 GG sowie im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung geregelt. Ort und Zeit der Bundesversammlung bestimmt die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Sie ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig. Der Bundeswahlleiter ist in diesen Prozess nicht eingebunden. Dem Statistischen Bundesamt liegen die angefragten Informationen daher nicht vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, nicht über die gewünschten Informationen zu verfügen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen