Einladungsliste Staatsbankett Erdogan

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Die Liste von rund 120 Gästen, die zum Staatsbankett für Recep Tayyip Erdogan Ende September eingeladen wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste von ru…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einladungsliste Staatsbankett Erdogan [#33715]
Datum
24. September 2018 17:27
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste von rund 120 Gästen, die zum Staatsbankett für Recep Tayyip Erdogan Ende September eingeladen wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundespräsidialamt
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und befindet sich derzeit in der Prüfung. Nach A…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
WG: Einladungsliste Staatsbankett Erdogan [#33715]
Datum
27. September 2018 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und befindet sich derzeit in der Prüfung. Nach Abschluss kommen wir unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespräsidialamt
Ihre Anfrage vom 24. September 2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag vom 24. September 2018 auf Übers…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. September 2018
Datum
16. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
409,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag vom 24. September 2018 auf Übersendung der Gästeliste fiir das Staatsbankett zu Ehren des Präsidenten der Republik Türkei ergeht folgender BESCHEID: Den beantragten Informationszugang lehne ich - kostenfrei - ab. Begründung: I. Mit E-Mail vom 24. September 2018 haben Sie die Übersendung der "Liste von rund 120 Gästen, die zum Staatsbankett für Recep Tayyip Erdogan Ende September eingeladen wurden" beantragt. II. Die Herausgabe der von Ihnen begehrten Unterlagen war abzulehnen. Denn von dem Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus§ 1 Abs. 1 IFG wird die Wahrnehmung der verfassungsrechtlichen Aufgaben durch den Bundespräsidenten selbst bzw. die Vorbereitungen präsidentieller Akte des Bundespräsidenten durch das Bundespräsidialamt nicht erfasst. Insofern führt bereits die Gesetzesbegründung zum IFG (BT-Drs. 15/4493, S. 8) wie folgt aus: "Auch die Tätigkeit des Bundespräsidialamtes fällt in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere nicht die Vorbereitung präsidenfiel/er Akte des Bundespräsidenten und die vom Bundespräsidenten delegierten Akte. (. .. )". Dieser eindeutigen Klarstellung des gesetzgebensehen Willens folgt das Schrifttum zum IFG einhellig (vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl., § 1 Rn. 181ff; Jastrow/Schlatmann, IFG, § 1 Rn. 40f; Rossi, IFG, § 1 Rn. 65; Schmidt/Jastrow, NVwZ 2005, 984, 988; Berger/Partsch!Roth/Scheel, IFG, 2. Aufl., § 1 Rn. 62; BeckOK InfoMedienR/Debus IFG, § 1 Rn. 143.4). Auch die Bundesbeauftragte fiir den Datenschutz und die Informationsfreiheit teilt diese Auffassung (Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit :für die Jahre 2014 und 2015, S. 76f). Neben den verfassungsrechtlich positivierten Aufgaben sind auch die vielfältigen Repräsentationsaufgaben des Bundespräsidenten im In- und Ausland verfassungsrechtlicher Art und daher dem IFG entzogen. In der Kommentierung zum IFG wird diesbezüglich wie folgt ausgeführt: "Dem Informationszugang nach § I Abs. I S. 2 entzogen sind auch bestimmte Aufgaben, die der Bundespräsident in der Funktion des Staatsoberhaupts wahrnimmt. Dabei handelt es sich um spezifische verfassungsrechtliche Aufgaben. Beispiele insoweit sind die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland, aber auch sonstige mit dem Amt verbundene Funktionen wie Vertrauensbildung und Integration z.B. durch öffentliche Auftritte, Ansprachen, (Staats-)Besuche, Veranstaltungen". (vgl. Schoch, a.a.O., § 1 Rn. 190). Die Ausrichtung eines Staatsbanketts zu Ehren eines ausländischen Staatsgastes erfolgt in Wahrnehmung der verfassungsrechtlich verankerten Repräsentationsfunktion des Bundespräsidenten, so dass Unterlagen zur Vorbereitung des Staatsbanketts und damit auch die entsprechenden Gästelisten mithin nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundespräsidialamt, Spreeweg 1, 10557 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen