Einleitung Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide

Die aktuellen Werte, welches das Wasser aus den Sanierungsbrunnen für die Mülldeponie bzw. Bergehalde Lohmannsheide vor der Einleitung in Rhein hat und welche Sanierungsmethode zur Wasserreinigung hier gewählt wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Einleitung Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide [#217463]
Datum
5. April 2021 16:46
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen Werte, welches das Wasser aus den Sanierungsbrunnen für die Mülldeponie bzw. Bergehalde Lohmannsheide vor der Einleitung in Rhein hat und welche Sanierungsmethode zur Wasserreinigung hier gewählt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 217463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217463/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bezirksregierung Düsseldorf
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzw. UIG NRW -Anfragenr: 217463 Einleitung Wasser aus der Müll…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzw. UIG NRW -Anfragenr: 217463
Datum
8. April 2021 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Einleitung Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide [#217463] Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Ihre E-Mail vom 05.04.2021 an die Bezirksregierung Düsseldorf Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf an mich weitergeleitet. Sie bitten um Informationen zu aktuellen Werten, welches das Wasser aus den Sanierungsbrunnen für die Mülldeponie bzw. Bergehalde Lohmannsheide vor der Einleitung in Rhein hat und welche Sanierungsmethode zur Wasserreinigung hier gewählt wurden. Die Bezirksregierung Arnsberg führt für die bergbauliche Einrichtung "Bergehalde Lohmannsheide" das Abschlussbetriebsplanverfahren. Im Zusammenhang mit der bergbaulichen Einrichtung "Bergehalde Lohmannsheide" gibt es keine Sanierungsbrunnen, Wasserreinigung oder Einleitung in den Rhein, die der bergbehördlichen Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg unterliegen. Es wird demnach keine Grundwassersanierung im Bereich der Berghalde Lohmannsheide unter Bergaufsicht betrieben. Im Zuge des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahrens der Berghalde erfolgt allerdings ein regelmäßiges Grundwassermonitoring. In Ihrer Anfrage sprechen Sie eine Einleitung von Wasser aus Sanierungsbrunnen in den Rhein an. Ihre Anfrage zielt voraussichtlich auf die Pumpanlagen der Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG) im Umfeld der Berghalde Lohmannsheide zur Hebung von Wässern sowie der Einleitung der gehobenen Wässer in den Rhein ab. Die Anlagen und Tätigkeiten der LINEG unterliegen nicht der Bergaufsicht. Hierzu liegen der Bezirksregierung Arnsberg keine Unterlagen vor. Ich habe Ihre Anfrage daher an die entsprechend zuständigen Unteren Wasserbehörden des Kreises Wesel und der Stadt Duisburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Düsseldorf
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzw. UIG NRW Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage ist…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzw. UIG NRW
Datum
8. April 2021 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,5 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage ist u.a. auch an die untere Umweltbehörde der Stadt Duisburg gesendet worden. Die Zuständigkeiten für Ihre Anfrage sind etwas kompliziert, da die Bergehalde Lohmannsheide unter Bergrecht steht und damit die Bezirksregierung Arnsberg für diese zuständig ist. Sanierungsbrunnen könnten auch auf dem Stadtgebiet Moers liegen, zuständig wäre dann der Kreis Wesel. Bei einer Einleitung in den Rhein wären wir wieder in Duisburg und meine Abteilung wäre für die Einleitung zuständig. Ich kann Ihnen nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg jedoch folgendes mitteilen: Es existiert kein Sanierungsbrunnen im Zusammenhang mit der Bergehalde Lohmannsheide, somit existiert auch keine Wasseraufbereitung/-reinigung und keine Einleitung von Grundwasser aus Sanierungsbrunnen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage bezüglich der aktuellen Analysedaten des Wassers aus Sanierungsbrun…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage vom 5.04.2021: Einleitung Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide
Datum
21. April 2021 13:01
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage bezüglich der aktuellen Analysedaten des Wassers aus Sanierungsbrunnen der Bergehalde Lohmannsheide in den Rhein wurde von der Bezirksregierung Arnsberg an den Kreis Wesel weiter geleitet. Ihre Anfrage wurde von der Kreisverwaltung an die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG) weitergegegeben. Die von Ihnen angefragten Daten erhalten Sie in einer separaten Antwort direkt von der LINEG. Mit freundlichen Grüßen