Einmalige Leistungen für Pflegekräfte

Ich freue mich, dass die Leistungen der Pflegekräfte honoriert werden - wenn auch leider nur einmalig.

Aber wieso werden dabei nicht auch die FSJler, die z. Bsp. im Krankenhaus arbeiten und täglich ihre Arbeit verrichten, berücksichtigt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich freue mich, das…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einmalige Leistungen für Pflegekräfte [#191771]
Datum
30. Juni 2020 09:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich freue mich, dass die Leistungen der Pflegekräfte honoriert werden - wenn auch leider nur einmalig. Aber wieso werden dabei nicht auch die FSJler, die z. Bsp. im Krankenhaus arbeiten und täglich ihre Arbeit verrichten, berücksichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191771/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Einmalige Leistungen für Pflegekräfte [#191771]
Datum
3. Juli 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Juni 2020, in der Sie fragen, warum Personen, di…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Einmalige Leistungen für Pflegekräfte [#191771]
Datum
10. Juli 2020 18:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Juni 2020, in der Sie fragen, warum Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr in einem Krankenhaus machen, keinen Pflegebonus erhalten. Die Pflege steht seit vielen Jahren im Fokus, gerade was Arbeitsbedingungen und Bezahlung betrifft. Zehntausende Pflegekräfte fehlen. Gleichzeitig nimmt der Bedarf stetig zu, weil immer mehr Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sind. Nun sind viele Pflegekräfte auch durch die Corona-Pandemie besonders belastet. Sie kümmern sich überwiegend um Menschen, die durch das Virus besonders gefährdet sind, weil sie aufgrund ihres Alters und/oder Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören. 725.000 Menschen in der stationären Altenpflege und ihre Angehörigen verlassen sich tagtäglich auf die Pflegekräfte. In dieser Lage haben sich Arbeitgeber, Länder und Bund entschieden, gemeinsam auch finanziell ihre Wertschätzung auszudrücken und einen Bonus zu zahlen. Selbstverständlich ist diese Anerkennung nicht so zu verstehen, dass andere wenig leisten. Viele Berufsgruppen packen in der Krise mit an und leisten einen wichtigen Beitrag zur im internationalen Vergleich erfolgreichen Bewältigung. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch Selbständige und Ehrenamtliche setzen sich jeden Tag unermüdlich für andere ein. Ihr Engagement und ihre Bereitschaft, ihren Beruf mit Leidenschaft auszuüben und das Familienleben zu meistern, machen es möglich, die Corona-Pandemie in geordneten Bahnen zu bewältigen. Die Bundesregierung hat in ihrem umfangreichen Konjunkturpaket Milliardenhilfen für Beschäftigte, Familien und Kommunen beschlossen sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer. Diese Hilfen kommen letztlich allen zugute. Vor dem Hintergrund, dass die Politik die Stabilität des gesamten Systems im Blick behalten muss, kann jedoch nicht alles, was wünschenswert wäre, finanziert werden. Weitere Informationen zum umfassenden Konjunkturpaket können Sie den Internetseiten der Bundesregierung entnehmen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/…. Mit freundlichen Grüßen