Einmaliger Meldedatenabgleich 2018
Zur Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Zwangsbeitrag zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks wurde 2013 ein sogenannter "einmaliger Meldedatenabgleich" durchgeführt. Auch gegen den ausdrücklichen Willen der Bürger.
2018 soll nun ein identisches Verfahren vollzogen werden. Es wird aber in der Presse und umgangssprachlich wiederum "einmaliger Datenabgleich" genannt.
Meine Fragen:
- ist es auch für die Meldeämter ein "einmaliger Vorgang"?
- wie wird in diesem Zusammenhang die Einmaligkeit definiert? Da es aussieht, als wenn ein erneuter, identisch verlaufender Datenabgleich stattfindet, wird die Bedeutung unklar.
Anfrage abgelehnt
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Datum3. August 2017
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12. September 2017
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
- Datum
- 3. August 2017 11:57
- An
- NDR
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
- Datum
- 12. September 2017 10:17
- An
- NDR
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: AW: Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
- Datum
- 17. November 2017 01:21
- An
- NDR
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung: Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
- Datum
- 21. Januar 2018 12:12
- An
- NDR
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung: Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
- Datum
- 10. März 2018 17:39
- An
- NDR
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Vielleicht kann diese Behörde die Fragen ebenso beantworten, da sie ja auch in deren Zuständigkeit fällt.
Diese Ignoranz des NDR würde ich mir nicht gefallen lassen.