Einmaliger Meldedatenabgleich 2018

Anfrage an: NDR

Zur Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Zwangsbeitrag zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks wurde 2013 ein sogenannter "einmaliger Meldedatenabgleich" durchgeführt. Auch gegen den ausdrücklichen Willen der Bürger.
2018 soll nun ein identisches Verfahren vollzogen werden. Es wird aber in der Presse und umgangssprachlich wiederum "einmaliger Datenabgleich" genannt.

Meine Fragen:
- ist es auch für die Meldeämter ein "einmaliger Vorgang"?
- wie wird in diesem Zusammenhang die Einmaligkeit definiert? Da es aussieht, als wenn ein erneuter, identisch verlaufender Datenabgleich stattfindet, wird die Bedeutung unklar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. August 2017
  • Frist
    12. September 2017
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
Datum
3. August 2017 11:57
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Zur Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Zwangsbeitrag zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks wurde 2013 ein sogenannter "einmaliger Meldedatenabgleich" durchgeführt. Auch gegen den ausdrücklichen Willen der Bürger. 2018 soll nun ein identisches Verfahren vollzogen werden. Es wird aber in der Presse und umgangssprachlich wiederum "einmaliger Datenabgleich" genannt. Meine Fragen: - ist es auch für die Meldeämter ein "einmaliger Vorgang"? - wie wird in diesem Zusammenhang die Einmaligkeit definiert? Da es aussieht, als wenn ein erneuter, identisch verlaufender Datenabgleich stattfindet, wird die Bedeutung unklar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmaliger Meldedatenabgleich 2018“ vom 03.08.…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
Datum
12. September 2017 10:17
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmaliger Meldedatenabgleich 2018“ vom 03.08.2017 (#24219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls Ihnen die Informationen nicht vorliegen sollten, bitte ich um eine entsprechende Negativauskunft. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmaliger Meldedatenabgleich 2018“ vom 03.08.…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
Datum
17. November 2017 01:21
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmaliger Meldedatenabgleich 2018“ vom 03.08.2017 (#24219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmaliger Meldedatenabgleich 2018“ vom 03.08.…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
Datum
21. Januar 2018 12:12
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmaliger Meldedatenabgleich 2018“ vom 03.08.2017 (#24219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmaliger Meldedatenabgleich 2018“ vom 03.08.…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Einmaliger Meldedatenabgleich 2018 [#24219]
Datum
10. März 2018 17:39
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmaliger Meldedatenabgleich 2018“ vom 03.08.2017 (#24219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>