Einmaliger Zusatzetag zur Verbesserung von Problembereichen

Eine Auflistung der Mängel und Problemfelder die beseitigt/verbessert werden könnten, wenn dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ein einmaliger Spontanetat von 100 Milliarden zur Verfügung gestellt werden würden.

Ergänzend dazu würde mich eine Einschätzung der daraus resultierenden kurz-, mittel-und langfristigen Wettbewerbsvorteile sowie die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klima interessieren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung d…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einmaliger Zusatzetag zur Verbesserung von Problembereichen [#242688]
Datum
8. März 2022 08:27
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Mängel und Problemfelder die beseitigt/verbessert werden könnten, wenn dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ein einmaliger Spontanetat von 100 Milliarden zur Verfügung gestellt werden würden. Ergänzend dazu würde mich eine Einschätzung der daraus resultierenden kurz-, mittel-und langfristigen Wettbewerbsvorteile sowie die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klima interessieren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242688/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anfrage vom 8. März 2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 8. März 2022. Bei Ihrer Anfrage…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage vom 8. März 2022
Datum
10. März 2022 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 8. März 2022. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Bezüglich einer Antwort möchten wir Sie deshalb um Geduld bitten. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anfrage vom 8. März 2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. März 2022 an das Bundesm…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage vom 8. März 2022
Datum
20. April 2022 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. März 2022 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, sondern um eine Anfrage im Bereich des Bürgerservice. Uns erreichen derzeit sehr viele Anfragen. Entschuldigen Sie deshalb bitte, dass wir erst jetzt antworten. Die Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) steigen seit vielen Jahren stetig an. Allein für das Jahr 2022 soll der um Corona-Sondermittel bereinigte Haushalt gegenüber 2021 um knapp 700 Millionen Euro steigen. Die Haushaltsmittel des BMBF werden unter anderem zur Unterstützung der Hochschulen, zur Projektförderung und zur Ausbildungsförderung eingesetzt. So konnte das BMBF beispielsweise seit der Einführung des BAföG fast fünf Millionen Menschen bei Ihrer Ausbildung finanziell unterstützen. Der Anteil des Bundes an der Finanzierung vieler außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden durch das BMBF geleistet. Die öffentlichen Haushalte, das heißt Bund, Länder und Kommunen, gaben für den Bereich der Bildung, also für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen, im Jahr 2021 über 165 Milliarden Euro aus. Diese Summe steigt seit Jahren beständig an. Seit 2005 haben sich diese Ausgaben annähernd verzweifacht. Die Ausgaben des Bundes für den Bereich Forschung und Entwicklung haben sich – wie die Ausgaben aller öffentlichen Haushalte für diesen Bereich insgesamt – zwischen 2005 und 2019 von neun Milliarden auf 18,7 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Insgesamt haben Staat und Wirtschaft im Jahr 2019 3,19 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Forschung und Entwicklung ausgegeben. Für den Bereich der Bildung und Forschung ist die Stetigkeit der Ausgaben und die Kontinuität der Ausgabensteigerung von besonderer Bedeutung, um nachhaltige und langfristige Planungen und Projekte zu ermöglichen. Ein einmaliger Sonderetat ist für das BMBF nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen