Einnahmen aus Datenbanken 2013

Dokumente aus denen folgendes hervorgeht:
- Gesamteinnahmen aus Gebühren für Datenbankzugriffe, wenn vorliegend aufgeschlüsselt nach Datenbankart, Gebührenart (Vertrag/ohne Vertrag etc.)
- Anzahl der Recherchen ohne Vertrag im Jahr 2013
- Anzahl der bestehenden und hinzugekommenen Vertragskunden im Jahr 2013

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2014
  • Frist
    25. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente aus de…
An Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Einnahmen aus Datenbanken 2013 [#6030]
Datum
24. März 2014 20:21
An
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente aus denen folgendes hervorgeht: - Gesamteinnahmen aus Gebühren für Datenbankzugriffe, wenn vorliegend aufgeschlüsselt nach Datenbankart, Gebührenart (Vertrag/ohne Vertrag etc.) - Anzahl der Recherchen ohne Vertrag im Jahr 2013 - Anzahl der bestehenden und hinzugekommenen Vertragskunden im Jahr 2013
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags. Sie erhalten innerhalb eines Monats wei…
Von
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Betreff
WG: Einnahmen aus Datenbanken 2013 [#6030]
Datum
25. März 2014 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags. Sie erhalten innerhalb eines Monats weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rolf-D. Boddenberg DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Sachgebietsleiter Recht, Organisation Waisenhausgasse 36-38a 50676 Köln Tel.: 0221/4724-213 Fax.: 0221/4724-444 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Das DIMDI ist ein Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

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Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, als Anlagen erhalten Sie die Dokumente, zu den Sie gemäß Ihrer unten stehenden N…
Von
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Betreff
IFG-Antrag "Einnahmen aus Datenbanken 2013 [#6030]"
Datum
10. April 2014 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, als Anlagen erhalten Sie die Dokumente, zu den Sie gemäß Ihrer unten stehenden Nachricht den Informationszugang beantragt haben. Bezüglich der Anlage "Einnahmen Datenbankzugriffe" bitte ich zu beachten, dass seitens des DIMDI für diese Zugriffe keine Gebühren erhoben werden, sondern Entgelte, da das DIMDI als Datenbank-Anbieter nicht hoheitlich, sondern als "Betrieb gewerblicher Art" handelt. Eine Aufschlüsselung nach Datenbankart und/oder Entgeltart (Vertrag/ohne Vertrag etc.) liegt nicht vor. Zur Erläuterung der Anlage "Recherchen" weise ich auf folgendes hin: Die Anzahl der Recherchen ist immer kleiner als die Anzahl der Datenbanköffnungen. Bereits beim Start der Anwendung werden mehrere Datenbanken gleichzeitig geöffnet. Während einer Recherche können die Datenbanken auch gewechselt werden. Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen