Einnahmen aus dem Verkauf von Karten zum aktuellen Hochwasser

Ein betroffener Bürger aus Sachsen Anhalt hat beim ZKI hochauflösende Karten zur Hochwasserlage der Region angefragt. Er erhielt heute vom Referat O7 des BMI eine Antwort per Mail, in der er darauf hingewiesen wurde, dass das BMI diese hochauflösenden Karten laut §63 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung nur zum vollen Wert veräußern darf. Dies sollen laut BMI Mail ca. 800€ pro Kartenausschnitt sein. Ich verstehe zwar nicht, wie das mit der Open Data Strategie des Bundes vereinbar ist, aber unabhängig von dieser persönlichen Einschätzung möchte ich mit dieser Anfrage bei Ihnen folgende Informationen erfragen:

* Welche Einnahmen erzielt(e) das BMI durch den Verkauf von Geodaten zum aktuellen Hochwasser in Deutschland?

* Wurden auch bei den letzten großen Hochwasserkatastrophen in Deutschland Geodaten dazu verkauft?

* Wenn ja, was für Einnahmen wurde dabei jeweils erzielt?

* An wen wurden die Geodaten jeweils verkauft? (bei früheren Hochwassern und beim aktuellen)

Ich wüßte gern, wieviel der Staat davon hat, dass er betroffenen Bürgern diese Informationen nicht frei zur Verfügung stellt. Vielleicht reicht es ja für einen neuen staatlich finanzierten Kindergarten.

beste Grüße

Antwort verspätet

  • Datum
    11. Juni 2013
  • Frist
    13. Juli 2013
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Anke Domscheit-Berg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein betroffener …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Anke Domscheit-Berg
Betreff
Einnahmen aus dem Verkauf von Karten zum aktuellen Hochwasser
Datum
11. Juni 2013 09:36
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein betroffener Bürger aus Sachsen Anhalt hat beim ZKI hochauflösende Karten zur Hochwasserlage der Region angefragt. Er erhielt heute vom Referat O7 des BMI eine Antwort per Mail, in der er darauf hingewiesen wurde, dass das BMI diese hochauflösenden Karten laut §63 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung nur zum vollen Wert veräußern darf. Dies sollen laut BMI Mail ca. 800€ pro Kartenausschnitt sein. Ich verstehe zwar nicht, wie das mit der Open Data Strategie des Bundes vereinbar ist, aber unabhängig von dieser persönlichen Einschätzung möchte ich mit dieser Anfrage bei Ihnen folgende Informationen erfragen: * Welche Einnahmen erzielt(e) das BMI durch den Verkauf von Geodaten zum aktuellen Hochwasser in Deutschland? * Wurden auch bei den letzten großen Hochwasserkatastrophen in Deutschland Geodaten dazu verkauft? * Wenn ja, was für Einnahmen wurde dabei jeweils erzielt? * An wen wurden die Geodaten jeweils verkauft? (bei früheren Hochwassern und beim aktuellen) Ich wüßte gern, wieviel der Staat davon hat, dass er betroffenen Bürgern diese Informationen nicht frei zur Verfügung stellt. Vielleicht reicht es ja für einen neuen staatlich finanzierten Kindergarten. beste Grüße
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anke Domscheit-Berg Postanschrift Anke Domscheit-Berg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anke Domscheit-Berg

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