Einnahmen bei Geschwindigkeitsüberwachung
Anfrage an:
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bußgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde des Kreises Soest in den Jahren 2017 und 2018.
Bitte beziffern Sie, wenn möglich, die Kosten der Geschwindigkeitsüberwachung (anteiliges Personal, Betrieb, jährliche Abschreibung auf Fahrzeuge und Messgeräte, sonstiges) durch die Polizei des Kreises Soest in den Jahren 2017 und 2018.
Wer trägt diese Kosten?
Anfrage abgelehnt
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Datum18. März 2019
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24. April 2019
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