Einnahmen bei Geschwindigkeitsüberwachung

Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bußgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde des Kreises Soest in den Jahren 2017 und 2018.

Bitte beziffern Sie, wenn möglich, die Kosten der Geschwindigkeitsüberwachung (anteiliges Personal, Betrieb, jährliche Abschreibung auf Fahrzeuge und Messgeräte, sonstiges) durch die Polizei des Kreises Soest in den Jahren 2017 und 2018.
Wer trägt diese Kosten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen bei Geschwindigkeitsüberwachung [#62418]
Datum
18. März 2019 19:04
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bußgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde des Kreises Soest in den Jahren 2017 und 2018. Bitte beziffern Sie, wenn möglich, die Kosten der Geschwindigkeitsüberwachung (anteiliges Personal, Betrieb, jährliche Abschreibung auf Fahrzeuge und Messgeräte, sonstiges) durch die Polizei des Kreises Soest in den Jahren 2017 und 2018. Wer trägt diese Kosten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Fragen antworte ich hiermit wie folgt: Die Ermittlung der Einnahmen spezie…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
WG: 2019-03-20_WG: Einnahmen bei Geschwindigkeitsüberwachung [#62418]
Datum
8. April 2019 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Fragen antworte ich hiermit wie folgt: Die Ermittlung der Einnahmen speziell im Hinblick auf Geschwindigkeitsübertretungen ist nicht möglich. Derartige Zahlen werden nicht erhoben. Hinsichtlich der von Ihnen erbetenen Angaben von Kosten der Geschwindigkeitsüberwachung ist sozusagen vor die Klammer zu ziehen, dass die Bekämpfung der Hauptunfallursachen - und dazu gehört zu hohe Geschwindigkeit fraglos - eine ständige Aufgabe sowohl des Wach- wie auch des Verkehrsdienstes ist. Einzelne Zeiten für diese Tätigkeiten werden nicht erfasst. Damit ist auch die Eermittlung der Kosten nicht möglich. Aus diesen Gründen vermag ich Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht zu erteilen. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen