Einnahmen der Stadt Hamburg durch Mieteinnahmen (z.b. via Steuererklärung Anlage V)

Bitte lassen Sie mir die gesamten Einnahmen der Stadt Hamburg durch Mieteinnahmen, Pachten usw. (z.B. via Steuererklärung Anlage V), für die letzten 10 Jahre in maschinenlesbarer (CSV, XLS, XLSX, ODS) Form zukommen.

Aufgeschlüsselt nach Jahr und Betrag.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen der Stadt Hamburg durch Mieteinnahmen (z.b. via Steuererklärung Anlage V) [#32150]
Datum
21. Juli 2018 23:49
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte lassen Sie mir die gesamten Einnahmen der Stadt Hamburg durch Mieteinnahmen, Pachten usw. (z.B. via Steuererklärung Anlage V), für die letzten 10 Jahre in maschinenlesbarer (CSV, XLS, XLSX, ODS) Form zukommen. Aufgeschlüsselt nach Jahr und Betrag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 21.Juli 2018 auf Informationszugang nach dem Hamburg…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Zwischennachricht - Einnahmen der Stadt Hamburg durch Mieteinnahmen (z.b. via Steuererklärung Anlage V) [#32150]
Datum
24. Juli 2018 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 21.Juli 2018 auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). In Ihrem Antrag begehren Sie Informationen über die gesamten Einnahmen der Stadt Hamburg durch Mieteinnahmen, Pachten. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Finanzbehörde für die Stadt Hamburg keine Statistiken über Mieteinahmen, Pachten usw. führt. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist jede Fachbehörde bzw. jedes Bezirksamt selbst zuständig. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Arten des Zugangs zur Information grundsätzlich gebührenpflichtige Amtshandlungen nach § 13 Absatz 4 HmbTG darstellen. Für diese Amtshandlungen werden nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Über die Höhe der Gebühren, die bei jeder Auskunft gebenden Stelle anfallen können, ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 15,- bis 500,- Euro liegt. Die konkrete Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zudem ist der entstandene Personalaufwand zu berücksichtigen (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes: 64,00 Euro / Stunde, des gehobenen Dienstes: 54,00 Euro / Stunde). Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Bitte teilen Sie mir bis zum 14. August 2018 mit, ob Sie angesichts der voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen