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Einnahmen der Stadt Heinsberg durch Adresshandel

1.) Summe in Euro, die die Stadt Heinsberg mit dem Verkauf von Daten aus Wählerverzeichnissen in den letzten 7 Jahren eingenommen hat.
a) aufgeschlüsselt nach Jahren.
b) aufgeschlüsselt nach Parteien oder politischen Organisationen, die die Daten angefragt haben.
2.) Summe in Euro, die das Einwohnermeldeamt der Stadt Heinsberg mit dem Verkauf von Meldedaten in den letzten 7 Jahren eingenommen hat.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Heinsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen der Stadt Heinsberg durch Adresshandel [#176436]
Datum
25. Januar 2020 16:32
An
Kommunalverwaltung Heinsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Summe in Euro, die die Stadt Heinsberg mit dem Verkauf von Daten aus Wählerverzeichnissen in den letzten 7 Jahren eingenommen hat. a) aufgeschlüsselt nach Jahren. b) aufgeschlüsselt nach Parteien oder politischen Organisationen, die die Daten angefragt haben. 2.) Summe in Euro, die das Einwohnermeldeamt der Stadt Heinsberg mit dem Verkauf von Meldedaten in den letzten 7 Jahren eingenommen hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 176436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176436 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Heinsberg
Anfrage 176436 Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrages. Nach § 4…
Von
Kommunalverwaltung Heinsberg
Betreff
Anfrage 176436
Datum
3. Februar 2020 17:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrages. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW sind ausschließlich natürliche Personen antragsberechtigt. Des Weiteren wird auf § 12 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) verwiesen. Auch im Hinblick darauf, dass für die Auskunft eine Gebühr nach dem Gebührentarif der VerwGebO IFG NRW erhoben wird und Sie damit Kostenschuldner im Sinne des § 13 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) sind, bitte ich um Mitteilung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift. Die Höhe der Gebühr beträgt nach der dortigen Tarifstelle 1.2 voraussichtlich 10-25 €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage 176436 [#176436] Sehr geehrte<< Anrede >> eine Anfrage, ob die Stadt Heinsberg mit Person…
An Kommunalverwaltung Heinsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 176436 [#176436]
Datum
4. Februar 2020 10:10
An
Kommunalverwaltung Heinsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> eine Anfrage, ob die Stadt Heinsberg mit Personendaten Geld verdient, als kostenpflichtige Auskunft zu deklarieren, empfinde ich als sehr seltsam. Entsetzt ziehe ich diese Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 176436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176436
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einnahmen der Stadt Heinsberg durch Adresshandel“ [#176436] [#176436]
Datum
4. Februar 2020 11:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/176436 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es von öffentlichem Interesse ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 176436.pdf Anfragenr: 176436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176436
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Einnahmen der Stadt Heinsberg durch Adresshandel“ [#176436] [#176436]
Datum
4. Februar 2020 15:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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