Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Übersicht über Einnahmen in Zusammenhang mit Anwohnerparkzonen in Hamburg (letzte 12 Monate und/oder letzter abgerechneter Monat)

1. Einnahmen durch Gebühren für
Bewohnerparkausweise.
2. Einnahmen durch Gebühren für
Besucherparkausweise.
3. Einnahmen durch Bußgelder in Zusammenhang mit Anwohnerparkzonen (Beispielsweise fehlender / nicht korrekt ausgelegter Parkausweis).

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder [#246871]
Datum
22. April 2022 16:09
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Übersicht über Einnahmen in Zusammenhang mit Anwohnerparkzonen in Hamburg (letzte 12 Monate und/oder letzter abgerechneter Monat) 1. Einnahmen durch Gebühren für Bewohnerparkausweise. 2. Einnahmen durch Gebühren für Besucherparkausweise. 3. Einnahmen durch Bußgelder in Zusammenhang mit Anwohnerparkzonen (Beispielsweise fehlender / nicht korrekt ausgelegter Parkausweis). Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246871/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
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Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. April 2022 16:09
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit ve…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT] Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder [#246871]
Datum
24. Mai 2022 11:23
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder“ vom 22.04.2022 (#246871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit ve…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT] Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder [#246871]
Datum
21. November 2022 09:54
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder“ vom 22.04.2022 (#246871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
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Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. November 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit ve…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT] Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder [#246871]
Datum
21. November 2022 09:54
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder“ vom 22.04.2022 (#246871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer nachstehenden Anfrage möchte ich mich zunächst für di…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT] Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder [#246871]
Datum
22. November 2022 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer nachstehenden Anfrage möchte ich mich zunächst für die verspätete Beantwortung entschuldigen. Durch einen personellen Wechsel und zusätzlichen Personalausfall ist Ihre Anfrage hier leider durchgerutscht. Inhaltlich kann ich Ihnen zu Ihren Fragen folgendes mitteilen. Die Einnahmen aus Bewohnerparken und Besucherparken aus dem Jahr 2021 finden Sie auf Blatt 11 des unter folgendem Link einsehbaren testierten Jahresabschlusses des LBV: https://www.hamburg.de/contentblob/16225868/f9168e640734fdf037700bed707bdbe0/data/ja-2021-landesbetrieb-verkehr.pdf Zu den dort aufgeführten Einnahmen aus Besucherparken ist zu beachten, dass die Gebührenpflicht für den Besucherparkausweis erst zum Juni 2021 eingeführt worden ist. Die dortige Summe bezieht sich folglich nur auf den Zeitraum Juni bis Dezember 2021. Entsprechend validierte Zahlen liegen für die angefragten Zeiträume 2022 noch nicht vor. Eine Pflicht, eine entsprechende Auswertung zu erzeugen, besteht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht. Die Zahlen für das Jahr 2022 werden in 2023 - nach Jahresabschluss und Prüfung desselben - an entsprechender Stelle (https://www.hamburg.de/fb/haushalt/12343310/jahresabschluesse-der-landesbetriebe/ ; dort unter Punkt 8.1 finden Sie den LBV) veröffentlicht. Hinsichtlich Ihrer 3. Frage, mit welcher Sie Auskunft über die Einnahmen durch Bußgelder in Zusammenhang mit Anwohnerparkzonen (Beispielsweise fehlender / nicht korrekt ausgelegter Parkausweis) begehren, muss ich Sie auf die Bußgeldstelle der Stadt Hamburg (https://www.hamburg.de/bussgeldstelle/) verweisen. Die Entscheidung über die Erteilung eines Verwarn- oder Bußgeldes liegt in der dortigen Zuständigkeit. Eine Weiterleitung Ihrer über die Plattform fragdenstaat.de an den LBV gerichteten Anfrage ist aus technischen Gründen leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder“ …
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT] Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder [#246871]
Datum
19. Dezember 2022 15:03
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder“ vom 22.04.2022 (#246871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 210 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder“ …
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT] Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder [#246871]
Datum
19. Dezember 2022 15:03
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder“ vom 22.04.2022 (#246871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 210 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, die anliegende Antwort ist Ihnen am 22.11.2022 übermittelt wo…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN]- AW: Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT] Einnahmen durch Anwohnerparkzonen und damit verbundene Bußgelder [#246871]
Datum
19. Dezember 2022 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awextern-awautomatischeantwortspam.eml
35,2 KB
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, die anliegende Antwort ist Ihnen am 22.11.2022 übermittelt worden. Ich ging davon aus, dass Ihre Anfrage damit erledigt sei. Wenn dem nicht so sein sollte, kommen Sie gerne noch einmal auf uns zu. Freundliche Grüße,