Einnahmen durch die Erteilung von Online-Glücksspiellizenzen

Informationen darüber, wie viel Geld das Land mit der Erteilung von Lizenzen für internetbasiertes Glücksspiel eingenommen hat. Ich bitte bei der Antwort um eine Aufschlüsselung nach Jahreszahlen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    11. September 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
Einnahmen durch die Erteilung von Online-Glücksspiellizenzen [#163630]
Datum
12. August 2019 17:08
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, wie viel Geld das Land mit der Erteilung von Lizenzen für internetbasiertes Glücksspiel eingenommen hat. Ich bitte bei der Antwort um eine Aufschlüsselung nach Jahreszahlen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 12.08.2019 teile ich Ihnen mit, dass Schleswig-Holstein folgend…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Einnahmen durch die Erteilung von Online-Glücksspiellizenzen [#163630]
Datum
16. August 2019 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 12.08.2019 teile ich Ihnen mit, dass Schleswig-Holstein folgende Einnahmen in den Jahren 2013 bis 2015 verzeichnet hat. Einnahmen 2013 2014 2015 Lotteriezweckabgabe 61.991.241 € 60.536.569 € 62.657.840 € Glücksspielabgabe 6.246.786 € 1.002.085 € 1.457 € Verwaltungsgebühren 269.243 € 73.964 € 360.430 € Summe 68.507.270 € 61.612.618 € 63.019.727 € Ab 2015 unterfallen die Umsätze aus dem Bereich Onlinecasino der Umsatzsteuer durch die in Kraft getretene Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus den SH-Lizenzen nicht mehr exklusiv in Schleswig-Holstein auflaufen. Vielmehr ist es so, dass der Bund und ALLE Bundesländer zu einem festgelegten Schlüssel profitieren. Ich hoffe, dass Ihre Frage damit umfassend beantwortet wurde. Mit freundlichen Grüßen