Einnahmen durch Rundfunkgebühren in RLP

Nach Jahren geordnete Einnahmen der Rundfunkgebühren in Rheinland-Pfalz. WIeviel Rundfunkgebühren wurden jährlich seit 1995 in Rheinland-Pfalz eingenommen? WIeviel Privathaushalte bzw. wieviel Unternehmen haben jeweils gezahlt? Gibt es eine Untersuchung, ob die eingenommen Rundfunkgebühren im Verhältnis zu anderen statistischen Zahlen des Landes stehen oder besteht Optimierungsbedarf? Wenn ja, bitte senden sich auch diese Untersuchung mit evtl. Lösungsansätzen zu.

Siehe auch die Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/9499

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Jahren geor…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen durch Rundfunkgebühren in RLP [#9629]
Datum
2. Mai 2015 11:00
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Jahren geordnete Einnahmen der Rundfunkgebühren in Rheinland-Pfalz. WIeviel Rundfunkgebühren wurden jährlich seit 1995 in Rheinland-Pfalz eingenommen? WIeviel Privathaushalte bzw. wieviel Unternehmen haben jeweils gezahlt? Gibt es eine Untersuchung, ob die eingenommen Rundfunkgebühren im Verhältnis zu anderen statistischen Zahlen des Landes stehen oder besteht Optimierungsbedarf? Wenn ja, bitte senden sich auch diese Untersuchung mit evtl. Lösungsansätzen zu. Siehe auch die Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/9499
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Empfangsbestätigung Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die …
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
2. Mai 2015 11:07
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich. Bitte nutzen Sie für weitere Anliegen die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) von Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind nicht gestattet. Vielen Dank. The contents of this e-mail (including any attachments) are confidential and may be legally privileged. If you are not the intended recipient of this e-mail or have received this e-mail in error, please notify the sender immediately and then delete it (including any attachments) from your system. Any disclosure, copying, distribution or use of the material in this e-mail is strictly prohibited. Thank you. Thank you.