Einnahmen durch Säumniszuschläge und Mahngebühren

Bei zu später Zahlung von Beiträgen, werden Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.

- Wie hoch waren die hierdurch erzielten Einnahmen der TK in 2017 und 2018?

Ich würde mich über konkrete Zahlen in Monate bzw. Quartale aufgeschlüsselt freuen. Sollten für 2018 noch keine vollständigen Daten vorliegen, sind die Monate / Quartale in 2018 ausreichend, wo vollständige Daten vorliegen).

Des weiteren würde ich gerne wissen (betroffene Gruppe: Arbeitgeber die in 2017 Zahlungsrückstände hatten):

- Wie alt waren die Rückständigen Beiträge, bei dieser Gruppe von Normadressanten durchschnittlich in 2017 (gerne in Monate aufgeschlüsselt), bezogen auf die älteste noch offene Forderung?

Beispiel:

- Arbeitgeber A hat drei rückständige Beitragszahlungen (1x ein Monat alt, 1x zwei Monate alt, 1x drei Monate alt), dann wäre A = 3,
- Arbeitgeber B hat eine rückständige Beitragszahlung (1x ein Monat alt), dann wäre B = 1,
- (A + B) / Anzahl Unternehmen mir Rückständen = Ø Ergebnis

Im Beispiel wäre dies: (3 + 1) / 2 = Ø 2,0 Monate an rückständigen Beiträgszahlungen.

Ich würde mich über eine zügige Antwort freuen. Sprich: Sollte eine Frage länger brauchen in der Bearbeitung, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir trotzdem schon die Zahlen zur anderen Frage zusenden könnten (sofern die zahlen dort schneller / früher vorliegen).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Kristina Scharp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei zu später Za…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
Kristina Scharp
Betreff
Einnahmen durch Säumniszuschläge und Mahngebühren [#46784]
Datum
21. Januar 2019 10:11
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei zu später Zahlung von Beiträgen, werden Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben. - Wie hoch waren die hierdurch erzielten Einnahmen der TK in 2017 und 2018? Ich würde mich über konkrete Zahlen in Monate bzw. Quartale aufgeschlüsselt freuen. Sollten für 2018 noch keine vollständigen Daten vorliegen, sind die Monate / Quartale in 2018 ausreichend, wo vollständige Daten vorliegen). Des weiteren würde ich gerne wissen (betroffene Gruppe: Arbeitgeber die in 2017 Zahlungsrückstände hatten): - Wie alt waren die Rückständigen Beiträge, bei dieser Gruppe von Normadressanten durchschnittlich in 2017 (gerne in Monate aufgeschlüsselt), bezogen auf die älteste noch offene Forderung? Beispiel: - Arbeitgeber A hat drei rückständige Beitragszahlungen (1x ein Monat alt, 1x zwei Monate alt, 1x drei Monate alt), dann wäre A = 3, - Arbeitgeber B hat eine rückständige Beitragszahlung (1x ein Monat alt), dann wäre B = 1, - (A + B) / Anzahl Unternehmen mir Rückständen = Ø Ergebnis Im Beispiel wäre dies: (3 + 1) / 2 = Ø 2,0 Monate an rückständigen Beiträgszahlungen. Ich würde mich über eine zügige Antwort freuen. Sprich: Sollte eine Frage länger brauchen in der Bearbeitung, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir trotzdem schon die Zahlen zur anderen Frage zusenden könnten (sofern die zahlen dort schneller / früher vorliegen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kristina Scharp <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kristina Scharp

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Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
21. Januar 2019 10:11
Status
Warte auf Antwort
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