Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Bremer Toto und Lotto GmbH
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.
Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe;
1. des von der Bremer Toto und Lotto GmbH erzielten Gewinns;
2. der davon an das Land abgegebenen Summe;
3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben;
4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Bremer Toto und Lotto GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie
5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder
in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020.
Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten.
Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Januar 2021
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9. Februar 2021
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