Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe;
1. des von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH erzielten Gewinns;
2. der davon an das Land abgegebenen Summe;
3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben;
4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie
5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder

in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020.

Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten.

Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit trete…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Lotto Rheinland-Pfalz GmbH [#207882]
Datum
5. Januar 2021 11:36
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe; 1. des von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH erzielten Gewinns; 2. der davon an das Land abgegebenen Summe; 3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben; 4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie 5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten. Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207882/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 05.01.2021 haben Sie Informationszugang zu den Einnahmen- sowie Ausga…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Neuer Antrag nach dem LTranspG - Frist 05.02.2021: Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Lotto Rheinland-Pfalz GmbH [#207882]
Datum
12. Januar 2021 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 05.01.2021 haben Sie Informationszugang zu den Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur beantragt. Dem Antrag kann nicht entsprochen werden, weil die angefragten Informationen im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur nicht vorliegen. Sie können sich ggf. mit dieser Anfrage an das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> wenden (§ 11 Abs. 3 S. 2 LTranspG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen