Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Sächsische Lotto-GmbH

Antrag nach dem SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe;
1. des von der Sächsischen Lotto-GmbH erzielten Gewinns;
2. der davon an das Land abgegebenen Summe;
3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben;
4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Sächsischen Lotto-GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie
5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder

in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020.

Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten.

Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten…
An Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Sächsische Lotto-GmbH [#207766]
Datum
4. Januar 2021 00:06
An
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe; 1. des von der Sächsischen Lotto-GmbH erzielten Gewinns; 2. der davon an das Land abgegebenen Summe; 3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben; 4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Sächsischen Lotto-GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie 5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten. Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207766/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in zur Anfertigung einer künstlerischen Forschungsarbeit an der Hochschule für Bildende Künste…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Betreff
WG: Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Sächsische Lotto-GmbH [#207766]
Datum
25. Januar 2021 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zur Anfertigung einer künstlerischen Forschungsarbeit an der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg bitten Sie um Auskünfte zu der Sächsischen Lotto GmbH (SLG). Im Folgenden schicke ich Ihnen die angeforderten Informationen: Zu Frage 1 - Gewinn der Sächsischen Lotto-GmbH: Die Sächsische Lotto-GmbH (SLG) veranstaltet die staatlichen Lotterien im Auftrag des Freistaates Sachsen und erhält dafür eine Vergütung. Als GmbH veröffentlicht SLG regelmäßig ihre Jahresabschlüsse. Sie können diese im Internet unter www.unternehmensregister.de einsehen. Zu Frage 2 - "an das Land abgegebene Summe": Für das Lotteriespiel fällt Lotteriesteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (veröffentlicht unter: gesetze-im-internet.de) an, die dem Freistaat Sachsen zufließt. Außerdem werden Überschüsse aus dem Lotteriegeschäft direkt an den sächsischen Staatshaushalt abgeführt. Wenn Sie sich einen Überblick über die Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer und den Überschüssen verschaffen wollen, sollten Sie sich hinsichtlich der Einnahmeplanungen die Haushaltspläne (Einzelpläne 15, Allgemeine Finanzverwaltung) der jeweiligen Haushaltsjahre ansehen (veröffentlicht unter: www.finanzen.sachsen.de/doppelhaushalt-…). Den Erläuterungen zu Titel 123 01/Kapitel 1521 im Einzelplan 15 können Sie entnehmen mit welchen Einnahmen von den sächsischen Staatslotterien in Form von Lotteriesteuer und in Form von Gewinnausschüttungen für die jeweiligen Haushaltsjahre geplant wurde. Die Haushaltspläne werden per Gesetz verabschiedet. Nach Ende eines Haushaltsjahres wird - ebenfalls getrennt nach Einzelplänen - eine Haushaltsrechnung angefertigt. Aus dieser kann dann entnommen werden, wie hoch die Einnahmen tatsächlich waren. Auch die Haushaltsrechnungen sind im Internet veröffentlicht (www.finanzen.sachsen.de/haushaltsrechnu…). Zu Fragen 3 und 5 "in Förderprojekte geflossene Ausgaben", "in Spielsuchtprävention geflossene Gelder": Wie die Einnahmen des Freistaates ausgegeben werden, ist ebenfalls den Haushaltsplänen und den Haushaltsrechnungen zu entnehmen. Gemäß § 10 Abs. 1 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (veröffentlicht unter www.Revosax.sachsen.de) ist der Reinertrag der vom Freistaat Sachsen veranstalteten Sportwetten, Lotterien und Ausspielungen für die Suchtprävention, Sport, Kultur, Umwelt, Jugend und Wohlfahrtspflege einzusetzen. Die bei Kapitel 15 21/Titel 123 01 des Einzelplans 15 veranschlagten Einnahmen werden als Deckungsmittel für Ausgaben dieser Bereiche verwendet. Insgesamt sind in den Haushaltsplänen pro Jahr für Suchtprävention, Sport, Kultur, Umwelt, Jugend und Wohlfahrtspflege Ausgaben in weitaus höherem Umfang veranschlagt, als Erträge aus Staatslotterieveranstaltungen zu erwarten sind. Bei den Erläuterungen zu Kapitel 15 21/Titel 123 01 des Einzelplans 15 gibt es aber eine Übersicht, die exemplarisch die Verwendungen der Staatslotterieerträge zeigt. In dieser exemplarischen Darstellung ist auch aufgeführt, mit welchem Anteil die Suchtprävention unterstützt wird. In welche einzelnen Projekte oder Fördermaßnahmen der Suchtprävention die veranschlagten Mittel geflossen sind, hängt u.a. von den einschlägigen Förderrichtlinien und der Förderpraxis der zuständigen Behörden ab. Dahingehende Fragen möchte ich Sie bitten an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu richten. Zu Frage 4 - "Fördersumme, die ggf. direkt von der Sächsischen Lotto-GmbH an Destinatäre geflossen ist": Wie oben ausgeführt, fließen die Einnahmen aus dem Lotteriegeschäft immer zunächst in den Staatshaushalt und werden dann entsprechend den Vorgaben des Haushaltsplans ausgegeben. Insofern stellt die Lotterie Glücksspirale eine Ausnahme dar. Die Reinerträge aus dieser Lotterie werden von der SLG am Ende eines Jahres zu gleichen Teilen an die vier Destinatäre, nämlich den Deutschen Olympischen Sportbund, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Deutsche Stiftung Denkmalpflege und die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt, ausgereicht (vgl. Erläuterungen im Einzelplan 15, Kapitel 1521, Titel 12301). Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Destinatäre. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Recherchen für Ihre künstlerische Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Sabine Knape-Ahrenberg Beauftragte für Bürgeranliegen _________________________________________________________________________________ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Carolaplatz 1 | 01097 Dresden | Postanschrift: Postfach 100948, 01076 Dresden Tel.:+49 351 564-40999| Fax: +49 351 564-40069 <<E-Mail-Adresse>> | www.sachsen.de Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente