Einnahmen und Ausgaben von Gefangenenarbeit pro Jahr seit 1990

1. Einnahmen und Ausgaben von Gefangenenarbeit pro Jahr seit 1990
2. bitte auch einzeln nach den einzelnen JVAs:

JVA Diez
JVA Frankenthal
JVA Koblenz
JVA Ludwigshafen
JVA Rohrbach
JSA Schifferstadt
JVA Trier
JVA Wittlich
JSA Wittlich
JVA Zweibrücken
JAA Worms
JV-Schule Wittlich

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2015
  • Frist
    16. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Einnahmen…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Einnahmen und Ausgaben von Gefangenenarbeit pro Jahr seit 1990 [#9783]
Datum
13. Mai 2015 13:57
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Einnahmen und Ausgaben von Gefangenenarbeit pro Jahr seit 1990 2. bitte auch einzeln nach den einzelnen JVAs: JVA Diez JVA Frankenthal JVA Koblenz JVA Ludwigshafen JVA Rohrbach JSA Schifferstadt JVA Trier JVA Wittlich JSA Wittlich JVA Zweibrücken JAA Worms JV-Schule Wittlich
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kratz, unter Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mir die gewünschte…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Einnahmen und Ausgaben von Gefangenenarbeit pro Jahr seit 1990 [#9783]
Datum
20. Mai 2015 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kratz, unter Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mir die gewünschten Informationen erst ab dem Jahr 2006 zur Verfügung stehen. Gerne übersende ich Ihnen die angehängte Datei, die die Einnahmen und Ausgaben differenziert nach den Einrichtungen darstellt, bei denen Einnahmen und Ausgaben der Gefangenenarbeit erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kratz
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Kurze Frage: was bedeutet "ALV"? ..…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: WG: Einnahmen und Ausgaben von Gefangenenarbeit pro Jahr seit 1990 [#9783]
Datum
20. Mai 2015 15:01
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Kurze Frage: was bedeutet "ALV"? ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 9783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Einnahmen und Ausgaben für Gefangenenarbeit Sehr geehrter Herr Kratz, das Kürzel "ALV" bedeutet "A…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Einnahmen und Ausgaben für Gefangenenarbeit
Datum
27. Mai 2015 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kratz, das Kürzel "ALV" bedeutet "Arbeitslosenversicherung". Mit freundlichen Grüßen