Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Lotto Hamburg GmbH

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe;
1. des von der Lotto Hamburg GmbH erzielten Gewinns;
2. der davon an das Land abgegebenen Summe;
3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben;
4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Lotto Hamburg GmbH & Co. KG an Destinatäre geflossen sind; sowie
5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder

in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020.

Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten.

Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Im Rahmen einer künstler…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Lotto Hamburg GmbH [#207805]
Datum
4. Januar 2021 13:49
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe; 1. des von der Lotto Hamburg GmbH erzielten Gewinns; 2. der davon an das Land abgegebenen Summe; 3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben; 4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Lotto Hamburg GmbH & Co. KG an Destinatäre geflossen sind; sowie 5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten. Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207805/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Kultur und Medien
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage, ist bei uns eingegangen. Da Sie die Anfrage nach dem Informationsfreih…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
AW: [EXTERN]-Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Lotto Hamburg GmbH [#207805]
Datum
6. Januar 2021 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage, ist bei uns eingegangen. Da Sie die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin gestellt haben – in Hamburg wäre das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) anzuwenden - können wir diese nicht an die für die Beantwortung zuständige Behörde für Inneres und Sport: <<E-Mail-Adresse>> weiterleiten. Bitte richten Sie Ihre Anfrage auf Grundlage des HmbTG an die Behörde für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen