Einnahmen und Kosten der Parkautomaten

Angabe der Einnahmen durch Parkautomaten und Kosten die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen. Betriebskosten für die Parkautomaten.

Mit Parkautomaten ist gemeint: Die Automaten am Straßenrand der bewirtschafteten Parkräume, die das zur Nutzung berechtigende Entgelt vom Nutzer einziehen und eine entsprechende Parkberechtigung ausgeben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    3. Januar 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angabe der Einnah…
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Betreff
Einnahmen und Kosten der Parkautomaten [#171490]
Datum
4. Dezember 2019 15:35
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angabe der Einnahmen durch Parkautomaten und Kosten die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen. Betriebskosten für die Parkautomaten. Mit Parkautomaten ist gemeint: Die Automaten am Straßenrand der bewirtschafteten Parkräume, die das zur Nutzung berechtigende Entgelt vom Nutzer einziehen und eine entsprechende Parkberechtigung ausgeben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171490 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen und Kosten der Parkautomaten“ vom 04.1…
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Betreff
AW: Einnahmen und Kosten der Parkautomaten [#171490]
Datum
4. Januar 2020 09:14
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen und Kosten der Parkautomaten“ vom 04.12.2019 (#171490) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe Verständnis dafür, wenn über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr einige Dinge nicht in der vorgesehenen Frist bearbeitet werden konnten, daher bitte ich Sie, mir nun umgehend die gewünschten Informationen zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171490 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst danke für Ihre Verständnis über die verzögerte Bearbeitungsdauer. Tatsächl…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: AW: Einnahmen und Kosten der Parkautomaten [#171490]
Datum
7. Januar 2020 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst danke für Ihre Verständnis über die verzögerte Bearbeitungsdauer. Tatsächlich konnten wir im betreffenden Zeitraum keine fristgerechte Bearbeitung gewährleisten. Wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen natürlich gern zur Verfügung und übersenden Ihnen diese schnellstmöglich. Da es sich dabei um eine öffentliche Dienstleistung handelt, müssen wir für den Aufwand im Rahmen der Erhebung allerdings eine Verwaltungsgebühr berechnen. Diese hängt von der Bearbeitungsdauer ab. Das bedeutet in diesem Fall aktuell eine Gebührenhöhe von bis zu 76,00 EUR. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dennoch an Ihrer Anfrage festhalten. Wir werden Ihnen die Informationen dann, wie gesagt, schnellstmöglich übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo, wie begründen Sie die Gebühren von 76,00€ für die Bereitstellung der angefragten Information? Die Daten m…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Einnahmen und Kosten der Parkautomaten [#171490]
Datum
6. Juni 2020 18:04
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo, wie begründen Sie die Gebühren von 76,00€ für die Bereitstellung der angefragten Information? Die Daten müssten sowieso zur Verfügung stehen, da sie mit Sicherheit im Haushalt der Stadt Stuttgart als Einnahmen verrechnet werden. Andere Städte in der Region haben schon mehrfach die gewünschten Informationen kostenfrei zur Verfügung gestellt: https://fragdenstaat.de/a/30927 https://fragdenstaat.de/a/30926 https://fragdenstaat.de/a/162784 Die Stadt Stuttgart sollte hier ebenso transparent und bürgerfreundlich handeln wie unsere Nachbarn. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171490 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage, Die Gebühren entstehen, da sich aus Ihrem Anliegen …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: AW: Einnahmen und Kosten der Parkautomaten [#171490]
Datum
18. Juni 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage, Die Gebühren entstehen, da sich aus Ihrem Anliegen mehrere Fragestellungen ergeben, welche aufbereitet werden müssen. Sie fragen zum einen nach den Einnahmen aus den Parkgebühren und zum anderen nach den Kosten für die Einzahlung der Einnahmen sowie den Betriebskosten für die Parkautomaten. Im letzten Punkt unterscheidet sich Ihre Anfrage von den von Ihnen genannten Beispielen (bei diesen nicht enthalten). In der Stadt Stuttgart sind verschiedene Stellen für den Betrieb, die Wartung und die Leerung der Parkautomaten sowie letztlich die Ablieferung/Einzahlung der Einnahmen verantwortlich. Bei diesen Stellen muss der aktuelle Aufwand individuell erhoben und zusammengestellt werden. Dies ist mit entsprechenden zeitlichen Aufwand verbunden. Für diesen erheben wir die Gebühren. Lediglich die Einnahmen aus den Parkgebühren (bestimmter Zeitraum) können kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen