Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten

Anfrage an: Stadt Waiblingen

Angabe der Einnahmen durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen.

Ergebnis der Anfrage

Bei der Stadt Waiblingen entstehen keine separaten Kosten für die Einzahlung von Hartgeld aus den Parkscheinautomaten auf ein Bankkonto.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angabe der Ein…
An Stadt Waiblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten [#30926]
Datum
20. Juni 2018 01:08
An
Stadt Waiblingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angabe der Einnahmen durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Waiblingen
Sehr geehrtAntragsteller/in die angefragten Einnahmen bei den Parkgebühren betrugen im Jahr 2017 insgesamt 308.24…
Von
Stadt Waiblingen
Betreff
WG: <N> Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten [#30926]
Datum
26. Juni 2018 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die angefragten Einnahmen bei den Parkgebühren betrugen im Jahr 2017 insgesamt 308.242 Euro. Für die Einzahlung der Münzen bei der Bank entstehen keine separaten Kosten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüße…
An Stadt Waiblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: <N> Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten [#30926]
Datum
26. Juni 2018 13:26
An
Stadt Waiblingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>