Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten

Anfrage an: Stadt Fellbach

Angabe der Einnahmen durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angabe der Ein…
An Stadt Fellbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten [#30927]
Datum
20. Juni 2018 01:08
An
Stadt Fellbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angabe der Einnahmen durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Fellbach
Sehr geehrtAntragsteller/in die angefragten Einnahmen bei den Parkgebühren betrugen im Jahr 2017 insg. 117.282,78…
Von
Stadt Fellbach
Betreff
AW: Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten [#30927]
Datum
6. Juli 2018 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die angefragten Einnahmen bei den Parkgebühren betrugen im Jahr 2017 insg. 117.282,78 €. Für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten entstehen Gebühren für Bareinzahlungen in Höhe von 3,60 € im Jahr. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage und das Bereitstellen der gewünsch…
An Stadt Fellbach Details
Von
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Betreff
AW: AW: Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten [#30927]
Datum
7. Juli 2018 17:41
An
Stadt Fellbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage und das Bereitstellen der gewünschten Informationen. Ich betrachte den Antrag nun als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>