Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden

1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Gemeinde Wiesbaden in 2017 und mit welcher Zahl wird in 2018 gerechnet?
2) Wie viele Hunde sind in der Gemeinde Wiesbaden gemeldet?
3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? (Ich bitte um eine Aufstellung mehrer Posten, die in Summe die Zahl ergeben sollte, die in der Antwort zu meiner ersten Frage genannt wurde)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie hoch s…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden [#35025]
Datum
3. Dezember 2018 12:23
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Gemeinde Wiesbaden in 2017 und mit welcher Zahl wird in 2018 gerechnet? 2) Wie viele Hunde sind in der Gemeinde Wiesbaden gemeldet? 3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? (Ich bitte um eine Aufstellung mehrer Posten, die in Summe die Zahl ergeben sollte, die in der Antwort zu meiner ersten Frage genannt wurde)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. 1) Sie fr…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden [#35025]
Datum
7. Dezember 2018 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. 1) Sie fragen an, wie hoch die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden im Jahr 2017 waren und mit welchen Einnahmen für 2018 gerechnet werde. 2) Weiterhin fragen Sie an, wie viele Hunde in der Landeshauptstadt Wiesbaden gemeldet sind. 3) Abschließend möchten Sie wissen, für welche Investitionen diese Einnahmen genutzt werden. Ihre Fragen möchten wir wie folgt beantworten: Zu 1) Im Jahre 2017 beliefen sich die Hundesteuereinnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden auf 1.616.753,50 €. Für 2018 wird mit der gleichen Summe gerechnet. Zum Stand 03.12.2018 wurden 1.600.993,00 € an Hundesteuern vereinnahmt. Zu 2) Zum 03.12.2018 waren 9.476 Hunde in der Landeshauptstadt Wiesbaden gemeldet. Zu 3) Die dritte Frage - für welche Investitionen diese Einnahmen genutzt werden - kann so nicht beantwortet werden. Dies liegt im Wesen der Steuer begründet: Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen, im vorliegenden Fall die Landeshauptstadt Wiesbaden, zur Erzielung von Einnahmen den Steuerpflichtigen auferlegt. Steuern sind öffentlich rechtliche Abgaben, die alle zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Es besteht keine Zweckbindung der eingenommenen Steuern. Dies unterscheidet die Steuer von Gebühren und Beiträgen, die aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet werden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen deswegen in den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Wiesbaden. Eine direkte Zurechnung dieser Einnahmen auf Investitionen kann somit nicht erfolgen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen