Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden

Meine Fragen lauten:
1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Gemeinde Wiesbaden in 2017 und mit welchem Trend wird für 2018 gerechnet?
2) Wie viele Hunde sind in der Gemeinde Wiesbaden gemeldet?
3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? (Ich bitte um eine Aufstellung mehrer Posten, die in Summe die Zahl ergeben sollte, die in der Antwort zu meiner ersten Frage genannt wurde)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Fragen …
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
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Betreff
Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden [#34280]
Datum
28. Oktober 2018 22:58
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Fragen lauten: 1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Gemeinde Wiesbaden in 2017 und mit welchem Trend wird für 2018 gerechnet? 2) Wie viele Hunde sind in der Gemeinde Wiesbaden gemeldet? 3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? (Ich bitte um eine Aufstellung mehrer Posten, die in Summe die Zahl ergeben sollte, die in der Antwort zu meiner ersten Frage genannt wurde)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wi…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
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Betreff
AW: Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden [#34280]
Datum
30. November 2018 08:41
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden“ vom 28.10.2018 (#34280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, von der wir leider erstmals über die unten stehende Eri…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
WG: Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden [#34280]
Datum
30. November 2018 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, von der wir leider erstmals über die unten stehende Erinnerungsmail erfahren haben. Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage erneut, so dass wir auch sicherstellen können, Ihre Frage vollständig zu beantworten. Teilen Sie uns bei der Gelegenheit bitte auch mit, an welche Adresse die ursprüngliche Anfrage gesendet wurde. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine ursprüngliche Anfrage wurde an die "Gemeinde Wiesbaden" gestellt. I…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
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Betreff
AW: WG: Einnahmen und Verwendung der Hundesteuer in Wiesbaden [#34280]
Datum
3. Dezember 2018 12:26
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine ursprüngliche Anfrage wurde an die "Gemeinde Wiesbaden" gestellt. Ich habe auf Ihren Wunsch die Anfrage erneut gestellt. Sie ist nun unter folgender URL abrufbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/einnahmen-und-verwendung-der-hundesteuer-in-wiesbaden-1/ Die Anfrage ist erneut an die "Gemeinde Wiesbaden" gestellt - ich kann keine individuelle Email Adresse auf FragDenStaat.de auswählen und nehme an, dass ein zentraler Mailverteiler (für mich nicht sichtbar) für die Gemeinde Wiesbaden hinterlegt ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>