Einreise aus Hochrisikogebiet

Wir sind am Samstag den 14.08.2021 aus dem Hochrisikoland gekommen. Vor der Einreise nach Deutschland haben wir negative PCR Testergebnisse bekommen, die wir an die einreiseanmeldung.de geschickt haben. Jetzt sind wir Zuhause. Wann kann mein Sohn (11 Jahre) in die Schule? Wie, wann und wo soll ich nach Ablauf von 5 Tagen den Test für Erwachsene durchführen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einreise aus Hochrisikogebiet [#226824]
Datum
16. August 2021 09:45
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir sind am Samstag den 14.08.2021 aus dem Hochrisikoland gekommen. Vor der Einreise nach Deutschland haben wir negative PCR Testergebnisse bekommen, die wir an die einreiseanmeldung.de geschickt haben. Jetzt sind wir Zuhause. Wann kann mein Sohn (11 Jahre) in die Schule? Wie, wann und wo soll ich nach Ablauf von 5 Tagen den Test für Erwachsene durchführen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226824/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Soest
Sehr Antragsteller/in bei einer Einreise aus einem Hochrisikogebiet am Samstag, 14.08.2021 endet für Ihren Sohn d…
Von
Gesundheitsamt Kreis Soest
Betreff
AW: Einreise aus Hochrisikogebiet [#226824]
Datum
16. August 2021 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei einer Einreise aus einem Hochrisikogebiet am Samstag, 14.08.2021 endet für Ihren Sohn die fünftägige Quarantäne am Freitag, 20.08.2021 um 0 Uhr. Er kann somit am Freitagmorgen zur Schule gehen. Die Erwachsenen können ab Freitag, 20.08.2021 einen Test an einer beliebigen Teststation, Apotheke o.ä. durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Testung wird entsprechend mit einer "Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Tests zum Nachweis der SARS-CoV-2 Virus" dokumentiert. Um vorzeitig die Quarantäne beenden zu können, müssen Sie dann diese Testbescheinigung mit einem NEGATIVEN Testergebnis dem Kreis Soest, Abt. Gesundheit zukommen lassen (z.B. per Mail unter: <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichem Gruß