Einreise bosnischer Staatsbürger

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

1.) Nach welchen Kriterien werden bosnischen Staatsbürgern Visa für ein Studium, eine Ausbildung oder für eine Beschäftigung in Deutschland erteilt?

2.) Unter welchen Bedingungen werden bei dem vorgenannten Personenkreis Aufenthaltsgenehmigungen für den Familiennachzug gewährt?

3.) Auf welche staatlichen Unterstützungsleistungen hat der vorgenannte Personenkreis in Deutschland Anspruch (insbes.: Sprachkurs, Wohngeld, Hartz IV)?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2016
  • Frist
    14. Oktober 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1.)…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einreise bosnischer Staatsbürger [#17689]
Datum
25. August 2016 21:47
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1.) Nach welchen Kriterien werden bosnischen Staatsbürgern Visa für ein Studium, eine Ausbildung oder für eine Beschäftigung in Deutschland erteilt? 2.) Unter welchen Bedingungen werden bei dem vorgenannten Personenkreis Aufenthaltsgenehmigungen für den Familiennachzug gewährt? 3.) Auf welche staatlichen Unterstützungsleistungen hat der vorgenannte Personenkreis in Deutschland Anspruch (insbes.: Sprachkurs, Wohngeld, Hartz IV)? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich nach den Visabestimmungen, den Regelu…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: Einreise bosnischer Staatsbürger [#17689]
Datum
19. September 2016 08:35
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich nach den Visabestimmungen, den Regelungen des Familiennachzugs und der Unterstützungsleistungen für bosnische Staatsbürger erkundigen. Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Visaarten und der Erteilungsvoraussetzungen finden Sie auf der Website der zuständigen Deutschen Botschaft in Sarajewo: http://www.sarajewo.diplo.de/Vertretung/sarajewo/de/04/Visabestimmungen/Visabestimmungen__seite.html Hier finden Sie auch Informationen zur Visaerteilung zum Zweck des Familiennachzugs, für die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise nach Deutschland ist die örtliche Ausländerbehörde zuständig. Informationen über Fördermöglichkeiten für Zuwanderer finden Sie in der Broschüre "Willkommen in Deutschland"<http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/willkommen-in-deutschland.html?nn=1362950>. Detaillierte Informationen zum Thema Integrationskurs bzw. berufsbezogene Sprachförderung finden Sie hier<http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/deutschlernen-node.html>. Informationen zum Wohngeldrecht finden Sie auf der Internetseite<http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/> des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Internetseite<https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/index.htm> der Bundesagentur für Arbeit. Mit freundlichen Grüßen